Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Startseite
ePaper
Hauptmenü schließen Hauptmenü schließen
  • Standardfarben: Standardfarben
  • Weiß auf Schwarz: Standardfarben
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • THEMEN
    • LEBENS_WEISE
      • LIEBESERKLAERUNGEN
      • REZEPTE_
      • FÜR_DICH
    • GESELLSCHAFT_SOZIALES
      • GEDENKJAHR_2025
    • MENSCHEN_MEINUNGEN
      • TEXTE VON LESER:INNEN
      • Leserbriefe
    • KULTUR_LAND
      • KUNST_GESCHICHTEN
      • BÜCHER_FILME_MUSIK
  • KIRCHE_
    • KIRCHE_OÖ
      • Jubiläum 80 Jahre
      • Blog Rom Wallfahrt
    • KIRCHE_ÖSTERREICH
    • WELTKIRCHE_
    • GLAUBENS_GUT
      • FRIEDENSTUGENDEN
      • MEIN WEG NACH ROM
      • KLOSTER ZUM KOSTEN
      • GLAUBE KONKRET
      • FRIEDEN_SUCHEN
      • BETEN_
      • FREIHEIT
      • KRAFTVOLL_LEBEN
      • LEIB_SEELE
    • SONNTAG_
  • VERANSTALTUNGEN
    • TERMINE
    • KLASSIK AM DOM
    • LESERINNEN_REISE
  • VORTEILE
  • NEWSLETTER
  • GLOSSAR
  • PFARRENINFO
  • KONTAKT
  • ANZEIGEN
  • ABO
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube
  • RSS
Startseite
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube
  • RSS
  • Standardfarben: Standardfarben
  • Weiß auf Schwarz: Standardfarben
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • NEWSLETTER
  • GLOSSAR
  • PFARRENINFO
  • KONTAKT
  • ANZEIGEN
  • ABO
Startseite
Hauptmenü:
  • THEMEN
    • LEBENS_WEISE
      • LIEBESERKLAERUNGEN
      • REZEPTE_
      • FÜR_DICH
    • GESELLSCHAFT_SOZIALES
      • GEDENKJAHR_2025
    • MENSCHEN_MEINUNGEN
      • TEXTE VON LESER:INNEN
      • Leserbriefe
    • KULTUR_LAND
      • KUNST_GESCHICHTEN
      • BÜCHER_FILME_MUSIK
  • KIRCHE_
    • KIRCHE_OÖ
      • Jubiläum 80 Jahre
      • Blog Rom Wallfahrt
    • KIRCHE_ÖSTERREICH
    • WELTKIRCHE_
    • GLAUBENS_GUT
      • FRIEDENSTUGENDEN
      • MEIN WEG NACH ROM
      • KLOSTER ZUM KOSTEN
      • GLAUBE KONKRET
      • FRIEDEN_SUCHEN
      • BETEN_
      • FREIHEIT
      • KRAFTVOLL_LEBEN
      • LEIB_SEELE
    • SONNTAG_
  • VERANSTALTUNGEN
    • TERMINE
    • KLASSIK AM DOM
    • LESERINNEN_REISE
  • VORTEILE

ePaper
Kirchenzeitung Logo
Login
  • » Passwort vergessen
  • » Gratis-ePaper-Abo bestellen
Hauptmenü anzeigen
Kirchenzeitung:
  • THEMEN
  • LEBENS_WEISE

Inhalt:

Recht: Von Rasenmähen bis Kinderlärm: Was muss ich als Nachbar dulden?

GUT ZU WISSEN_

Rechtsanwältin Henriette Boscheinen-Duursma informiert über den rechtlichen Rahmen guter Nachbarschaft. 

Ausgabe: 18/2024
30.04.2024
- Henriette Boscheinen-Duursma
© Rudy and Peter Skitterians, pixabay

Sonnentage im Garten oder auf dem Balkon zu genießen, ist Entspannung pur! Doch was tun, wenn diese Idylle durch Kindergeschrei, Rasenmäherlärm, auf eigenem Grund landende Fußbälle oder Grillgeruch aus Nachbars Garten gestört wird?

 

Zivilrechtlicher Schutz


Nachbarrechtliche Rücksichtnahme:

 

Grundsätzlich ist es erlaubt, auf eigenem Grund zu grillen, zu spielen und zu feiern. Auch lautstarke Arbeiten sind nicht per se untersagt. Eigentümer benachbarter Grundstücke haben jedoch aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zu „Nachbarn“ zählen nicht nur direkte Grundnachbarn, sondern auch weiter entfernt wohnende Personen, sofern sie durch Einwirkungen betroffen sind.

 

Unterlassungsanspruch:

 

Die vom Nachbargrund ausgehenden Einwirkungen wie Lärm, Erschütterung, Rauch, Geruch etc. dürfen das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß nicht übersteigen. Ist das jedoch der Fall und wird durch solche Immissionen die ortsübliche Benutzung des Grundstücks des anderen Nachbarn wesentlich beeinträchtigt, kann dieser gegen den störenden Nachbarn beim örtlichen Bezirksgericht Unterlassungsklage erheben.


Ortsüblichkeit:

 

Bei der Beurteilung der Ortsüblichkeit werden alle von der Immission betroffenen Grundstücke einbezogen. Wesentliche Kriterien stellen Widmung und Lage der Liegenschaft dar.

 

Daher ist die Ortsüblichkeit von Immissionen im städtischen und ländlichen Gebiet unterschiedlich zu beurteilen. So werden ein krähender Hahn, ein mehrmals täglich länger bellender Hund oder Jauchegeruch in dörflicher Lage eher ortsüblich sein als in der Stadt. Bei Kinderlärm wird dem Alter der lärmenden Kinder Bedeutung beigemessen. Während das typische Kreischen von Kleinkindern als ortsüblich gilt, ist mehrstündiges Schreien und Herumtoben von Acht- bis Vierzehnjährigen inakzeptabel. Einmal pro Woche Grillen ist im Regelfall ortsüblich. Rasenmähen, Sägearbeiten etc. an Sonn-/Feiertagen oder zur Nachtzeit sind im Siedlungsgebiet inakzeptabel.

 

Verwaltungsübertretung


Die Landessicherheitsgesetze bzw. ortspolizeiliche Verordnungen normieren Ruhezeiten. Die Erregung ungebührlichen störenden Lärms sowie Beeinträchtigungen durch Rauch oder Geruch können Verwaltungsübertretungen bilden.

Henriette Boscheinen-Duursma, Privatdozentin für Wirtschaftsrecht, Rechtsanwältin in Linz, Deutschmann Rechtsanwälte www.d-ra.at
Henriette Boscheinen-Duursma, Privatdozentin für Wirtschaftsrecht, Rechtsanwältin in Linz, Deutschmann Rechtsanwälte www.d-ra.at
zurück
Weitere Artikel zum Themenbereich
Thomas Horvatits

Gesundheit: Fit und gesund durch die kalte Jahreszeit

29.09.2026   -  
Ein starkes Immunsystem lässt sich nicht auf Knopfdruck aktivieren, aber im Alltag gezielt...
Wer sein Haustier liebt, sollte auch an die vielen Tiere denken, die in der freien Natur leben.

Nachhaltig leben mit Haustieren

29.09.2026   -  
Wer einen Hund oder eine Katze hält, ist meistens daran interessiert, dass es auch Tieren in der...
Ob am Schreibtisch im eigenen Zimmer oder am Esstisch: Möglichst ohne Ablenkung und mit einem positiven Gefühl gelingt Lernen und Üben am besten.

Lernen kann man nur mit Freude

22.09.2026   -  
Alle Kinder sind neugierig und möchten Neues lernen, wenn sie Freude dabei empfinden. Manchmal...

Recht: Gemeinsame Bergtour: Bin ich für Wanderpartner:innen verantwortlich?

15.09.2026   -  
Gemeinsame Bergtouren schaffen Vertrauen. Nach einem Unfall stellt sich jedoch oft die Frage, ob...
Gemeinschaft und Bewegung lassen sich gut kombinieren! Zum Beispiel beim Kegeln.

Möglichst lange möglichst gut leben

15.09.2026   -  
Es sind oft Kleinigkeiten im Alltag, die beeinflussen, ob wir bis ins Alter möglichst „gesund“...

REZEPT_

Erfrischendes Sommergetränk.

Selbstgemachter Eistee

Die Natur hält gerade jetzt eine besondere Vielfalt an Blüten, Kräutern und Früchten bereit. Um...

FÜR_DICH

In Philadelphia in den USA hat sich ein zeitgenössischer Muralkünstler von Franz von Assisi und dem Wolf von Gubbio inspirieren lassen und davon ein großes Wandbild gemalt.

Bruder Wolf

Der 4. Oktober ist Welttierschutztag, weil er der Gedenktag des heiligen Franz von Assisi ist –...
GRATIS_ABO nutzen!

Jetzt die KIRCHENZEITUNG 4 Wochen lang kostenlos kennen lernen. Abo endet automatisch.   >>

MEIST_GELESEN

IHRE MEINUNGEN DER WOCHE 40/2026

30.09.2026

Weniger Austritte als in den Vorjahren

01.10.2026 Die Österreichische Bischofskonferenz hat die Kirchenstatistik für 2025 veröffentlicht. Die...
Logo der Kirchenzeitung Diözese Linz
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube
  • RSS
Footermenü:
  • THEMEN
    • LEBENS_WEISE
    • GESELLSCHAFT_SOZIALES
    • MENSCHEN_MEINUNGEN
    • KULTUR_LAND
    • SERIEN
  • KIRCHE_
    • KIRCHE_OÖ
    • KIRCHE_ÖSTERREICH
    • WELTKIRCHE_
    • GLAUBENS_GUT
    • SONNTAG_
  • VERANSTALTUNGEN
    • TERMINE
    • KLASSIK AM DOM
    • LESERINNEN_REISE
    • SOLI_PREIS
  • VORTEILE
  • PFARRENINFO
    • WUNSCHLISTE
    • EXKLUSIVES
    • DOWNLOAD
    • KOOPERATION
    • REDAKTIONELLES
  • Archiv

  • NEWSLETTER
  • GLOSSAR
  • AGB
  • KONTAKT
  • ÜBER UNS
  • IMPRESSUM
  • ANZEIGEN
  • ABO
    • ABO-SERVICE
  • LOGO DOWNLOAD

KIRCHENZEITUNG Diözese Linz, Kapuzinerstraße 84, 4020 Linz
Tel: 0732/7610-3944, Fax: 0732/7610-3939, E-Mail: office@kirchenzeitung.at

Diözese Linz
nach oben springen