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„Vorsorgen ist besser als heilen“ – das ist ein alter und oft benutzter Spruch, leider wird er nicht so oft realisiert wie zitiert. Das Vorsorgeuntersuchungsprogramm der österreichischen Sozialversicherungen wurde 1974 ins Leben gerufen und hat einen wesentlichen Anteil an der in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Lebenserwartung: So lag vor 50 Jahren die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen bei ungefähr 75 Jahren und jene der Männer bei 67 Jahren. Heute leben Frauen durchschnittlich um sieben und Männer um acht Jahre länger.
Alle Personen ab dem 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Österreich können einmal pro Jahr eine Gesundenuntersuchung bei einem bzw. einer Allgemeinmediziner:in oder einem Arzt bzw. einer Ärztin ihres Vertrauens mit Vorsorgevertrag durchführen lassen. Dieser Gesundheitscheck bringt persönliche Vorteile: Ergeben die medizinischen Untersuchungen erste Hinweise für eine Erkrankung, dann wurde Zeit gewonnen, um gegenzusteuern.
Es ist immer erforderlich, einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung zu vereinbaren, dann wird eine Blutabnahme durchgeführt sowie eine Stuhl- und Harnprobe untersucht. Die Stuhluntersuchung spielt bei der Früherkennung von Dickdarmkrebs eine maßgebliche Rolle. Daher sind eine jährliche Untersuchung des Stuhls auf verstecktes Blut ab dem 50. Lebensjahr und die Durchführung einer Darmspiegelung alle zehn Jahre wichtige Punkte der Vorsorgeuntersuchung.
Am Beginn steht eine ausführliche Anamnese. Bei der Erhebung der Krankengeschichte wird nach den aktuellen und vergangenen Beschwerden, früheren Erkrankungen, etwaiger Medikamenteneinnahme sowie familiären Vorbelastungen gefragt. Die Ärztin oder der Arzt bestimmt den Body-Mass-Index, um beurteilen zu können, ob die Patientin oder der Patient an Über- oder Untergewicht leidet.
Danach folgt eine eingehende körperliche Untersuchung, der Blutdruck wird gemessen, falls erforderlich wird ein EKG angelegt. Zuletzt werden in einem Abschlussgespräch alle Ergebnisse der Laboruntersuchung und der klinischen Untersuchung zusammengefasst und das Gesundheitsrisiko mit dem Patienten bzw. der Patientin besprochen.
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