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EM-Spielregeln am eigenen Arbeitsplatz

LEBENS_WEISE

Trotz aller Fußballeuphorie rät die AK, mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob im Betrieb etwa die Spiele live mitverfolgt werden oder Flaggen aufgehängt werden dürfen.

Ausgabe: 25/2024
18.06.2024
- Lisa-Maria Hammerl
Fußballeuphorie ist gut und schön, aber nicht an jedem Arbeitsplatz erwünscht oder angemessen.
Fußballeuphorie ist gut und schön, aber nicht an jedem Arbeitsplatz erwünscht oder angemessen.
© pressmaster/stockadobe

Die Fußball-Europameisterschaft (EM) ist bereits in vollem Gang und viele sicherlich spannende Spiele sind zu erwarten.

 

Wer ohne Absprache und Erlaubnis mit dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit fernsieht, Radio hört und dabei vielleicht noch Alkohol konsumiert, kann seinen Job riskieren.

 

Auch wenn die Fußballbegeisterung groß ist, sollte mit dem Chef oder der Chefin abgeklärt werden, was in Ordnung geht und was nicht, empfiehlt die Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ).

 

Wer während der Arbeitszeit die Live-Spiele mitverfolgen will, sollte im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb abklären. Es sollte eine Lösung gefunden werden, die für alle in Ordnung ist (schließlich sind auch nicht alle Fußballfans und könnten sich daher gestört fühlen) und die weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt. 

 

Fernsehen und Radiohören


Fernsehen am Arbeitsplatz ist in den meisten Fällen nicht erlaubt, daher sollte es vorher mit dem oder der Vorgesetzten abgeklärt werden, ob das Fußballschauen ausnahmsweise toleriert wird. „Schauen Sie die Spiele daher nicht heimlich und hinter dem Rücken der Chefin im Büro, schon gar nicht, wenn darunter die Arbeitsleistung leidet“, rägt AK-Präsident Andreas Stangl.

 

Keine zusätzliche Zustimmung braucht es hingegen, wenn Fernsehen während der Arbeitszeit generell gestattet oder sogar unausweichlich ist, wie zum Beispiel in Wettbüros oder Lokalen.

 

Wichtig ist, dass die geforderte Arbeitsleistung jedenfalls erbracht und man durch das Fußballschauen nicht von den Aufgaben abgelenkt wird. Fürs Radiohören gilt Ähnliches – erlaubt der Arbeitgeber dies während der Arbeitszeit, können natürlich auch die Spiele im Radio mitverfolgt werden, wenn die Arbeit wie gewohnt erledigt wird und die Kolleg:innen oder Kund:innen nicht gestört werden. 

 

Livestream während der Arbeit


Beim Verfolgen der Europameisterschaft über das Internet ist laut AK Folgendes zu beachten: Wenn die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt ist, dürfen Arbeitnehmer:innen die Spielergebnisse online abrufen.

 

Das gesamte Spiel per Livestream zu verfolgen, ist aber problematisch, weil bei einer Spielzeit von mindestens 90 Minuten kaum die Arbeitsleistung in vollem Umfang erbracht werden  könne, sagt die AK. Nicht zuletzt könnte der Server durch die verstärkte Nutzung überbelastet werden. 


Wer lieber nicht durch die Arbeit „abgelenkt“ werden möchte vom Fußballschauen und dies lieber im Urlaub oder im Rahmen eines Zeitausgleichs machen will, muss dies natürlich auch mit dem Arbeitgeber vereinbaren. „Ein einseitiger Antritt ist auch in Zeiten allgemeinen Fußballfiebers nicht zulässig“, informiert AK-Präsident Stangl.

 

Alkohol und feiern 


Beim Alkoholkonsum gibt es keine Ausnahmen, was geltende Vereinbarungen betrifft. Besteht ein Alkoholverbot, dann tut es das auch während der EM, bei gemeinsamen Fußballnachmittagen und -abenden im Betrieb. Wurde es am Vorabend länger, weil der Sieg der Lieblingsmannschaft gefeiert wurde, rechtfertigt das nicht ein Zuspätkommen am nächsten Tag. Natürlich kann der oder die Vorgesetzte erst einmal eine Verwarnung aussprechen, doch wiederholtes Zuspätkommen kann unter Umständen auch eine Entlassung rechtfertigen.


Fanutensilien mitnehmen


Von der Art der Tätigkeit und des Arbeitsplatzes hängt ab, ob dieser mit Fanutensilien wie Flaggen, Stickern oder Schals geschmückt werden darf oder ob der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin im Fußballdress und „Kriegsbemalung“ im Gesicht erscheinen darf. Besteht Kund:innenverkehr, kann der Arbeitgeber dies alles verbieten. 


Ob nun die Kolleg:innen oder der Chef, die Chefin Fußballfans sind oder nicht: Was in Ordnung geht und was zu weit, sollte in jedem Fall miteinander abgesprochen werden, sodass weder der Arbeitsplatz in Gefahr gerät noch die anderen Mitarbeiter:innen gestört werden.
 

Am 21. Juni spielt Polen gegen Österreich, am 25. Juni sind die Niederlande unser Gegner. Ob man die Spiele live während der Arbeit verfolgen darf, sollte vorher mit den Vorgesetzten abgeklärt werden.
Am 21. Juni spielt Polen gegen Österreich, am 25. Juni sind die Niederlande unser Gegner. Ob man die Spiele live während der Arbeit verfolgen darf, sollte vorher mit den Vorgesetzten abgeklärt werden.
© copyright by Birgit Korber, kb-photodesign
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