Wort zum Sonntag
Die drei Grundregeln zur Vorbeugung weiterer Covid-19-Verbreitung werden auch hier ernstgenommen: Zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einen Meter Abstand halten. In öffentlichen Häusern Mund-Nasen-Schutz tragen (gilt nicht für Kinder unter sechs). Öffentliche Häuser dürfen höchstens so viele Personen betreten, wie ihrer Fläche geteilt durch zehn entspricht (Zehn-Quadratmeter-Regel). Pfarrbüros sollen wieder öffnen, entsprechend der Raumgröße könnten gegebenenfalls Personen nur einzeln eintreten. Die Büros sollen mit Sichtschutz, Desinfektionsmitteln und Masken ausgestattet werden. Von Treffen in Kinder- und Jugendgruppen wird abgeraten, da die Abstandsregel kaum eingehalten werden könnte. Zu Sommerlagern gibt es noch keine genauen Bestimmungen, manche Diözesen haben allerdings bereits alle Sommerlager abgesagt. Besser sieht es bei Bibelrunden, Gebetskreisen oder Ehevorbereitungen aus. Diese sind als kleinere Treffen in größeren Räumen möglich. Agapen sind eingeschränkt möglich, ebenso Besprechungen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen wie Pfarrgemeinderatssitzungen. Besonders gefährdete Personen sollen geschützt werden, etwa durch die Zuschaltung über elektronische Medien.
pastoral.at
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