Wort zum Sonntag
Streitpunkt ist die Autorität der Diözesanbischöfe und des im Synodalen Weg eingesetzten Beratungs- und Entscheidungsgremiums „Synodaler Rat“.
Wer darf in der Kirche entscheiden? Diese Frage ist der Angelpunkt im Streit, der zwischen dem Vatikan und der Deutschen Bischofskonferenz entstanden ist. Neuen Stoff bekam die Auseinandersetzung durch eine Anfrage, die fünf deutsche Bischöfe am 21. Dezember 2022 nach Rom geschickt hatten. Die Antwort darauf, die von Kardinal Pietro Parolin – Staatssekretär, Kardinal Luis Ladaria Ferrer – Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre und Kardinal Marc Ouellet – Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe unterzeichnet ist, wurde am Montag in Deutschland veröffentlicht.
Der Synodale Rat, so die Befürchtung des Vatikans, würde „eine neue Leitungsstruktur der Kirche in Deutschland bilden, ... sich über die Autorität der Deutschen Bischofskonferenz stellen und diese faktisch ersetzen“. Die „lehrmäßige Sorge“, wie der Brief aus Rom es formuliert, „betrifft die Sendung des Bischofs“. Daher stellt das Schreiben klar, dass „weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ‚Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten.“
Bischof Georg Bätzing antwortete in seiner Funktion als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und Adressat des vatikanischen Schreibens mit einer Erklärung, die zuvor im „Ständigen Rat“ der Deutschen Bischofskonferenz besprochen und formuliert worden war. Die Antwort erwähnt den Auslöser der neuerlichen Debatte: „ein Schreiben der (Erz-)Bischöfe von Köln, Augsburg, Passau, Regensburg und Eichstätt“. In der Antwort begegnet die Deutsche Bischofskonferenz außerdem der vatikanischen Sorge, „dass ein neues Gremium über der Bischofskonferenz stehen oder diese aushebeln könnte“, als unbegründet. Und sie stellt fest, dass sich der Synodale Rat innerhalb des geltenden Kirchenrechts bewegen werde.
Bischof Bätzing bemerkt in seiner Antwort, dass der Heilige Stuhl die Gefahr einer Schwächung des bischöflichen Amtes sehe. Darauf erwidert Bätzing: „Ich erlebe synodale Beratung geradezu als Stärkung dieses Amtes.“ Er nehme das Dokument aus Rom als Anstoß, „noch viel intensiver über die Formen und Möglichkeiten von synodaler Beratung und Entscheidung“ nachzudenken und eine Kultur der Synodalität zu entwickeln. Außerdem werde man das Gespräch mit Rom weiterhin pflegen. Die Erfahrung gemeinsam getragener Verantwortung wolle man auch in den gesamtkirchlichen synodalen Prozess einbringen.
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