Wort zum Sonntag
Eine neue EU-Richtlinie soll dafür sorgen, dass Elternschaft in allen EU-Ländern gleich gültig ist. Derzeit kann es vorkommen, dass die in einem EU-Land anerkannte Elternschaft in einem anderen EU-Land nicht anerkannt wird. Die neue Richtlinie soll, so kündigte es Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits 2020 an, Rechtsunsicherheiten wie bei homosexuellen Elternpaaren abbauen. Der Haken dabei ist aus Sicht von „aktion leben österreich“, dass die Richtlinie gleichzeitig Leihmutterschaft anerkennen und damit die nationalen Leihmutterschaftsverbote zahlreicher EU-Länder aushebeln würde.
Leihmutterschaft sieht „aktion leben“ in mehrfacher Hinsicht problematisch. Frauen würden ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, um Geld verdienen zu können. „Kommerzialisierte Leihmutterschaft prosperiert dort, wo die Not groß ist, zum Beispiel in Indien oder der Ukraine“, informiert die Organisation. Die Kommerzialisierung von Leihmutterschaft entspreche Babyhandel: „Bezahlt wird nach Lieferung. Die Auftraggeber:innen erwarten ein gesundes Kind. Endet eine Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt, startet ein neuer Versuch mit einer anderen Frau.“ Das Kind werde zur Ware.
Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Richtlinie sind bis 13. Februar möglich. Danach wird der Vorschlag im EU-Parlament konsultiert und im EU-Rat abgestimmt. „aktion leben“ schreibt in der offiziellen Stellungnahme, Leihmutterschaft sei eine „höchst umstrittene Technik, die Frauen- und Kinderrechte verletzt und gegen Menschenrechte verstößt“. Der Text zitiert auch das EU-Parlament mit der Beschreibung der Leihmutterschaft als „ernstes Problem, das die Ausbeutung des weiblichen Körpers und seiner reproduktiven Organe darstellt“.
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