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Auch im Freien nur wenig Kirchenmusik

Gottesdienste unter freiem Himmel

Weltkirche

Seit 15. Mai finden Gottesdienste in Kirchen wieder in eingeschränkter Form statt. Ergänzend zu den bereits bekannten Rahmenbedingungen für Gottesdienste in geschlossenen Räumen regelte die Bischofskonferenz in Abstimmung mit dem Kultusministerium nun auch die Frage der Gottesdienste unter freiem Himmel.

Ausgabe: 21/2020
20.05.2020
Pflicht oder Empfehlung: Im Innenraum ist ein Meter Abstand Pflicht, zwei sind empfohlen. Im Freien ist Mund-Nasen-Schutz empfohlen, aber nicht Pflicht.
Pflicht oder Empfehlung: Im Innenraum ist ein Meter Abstand Pflicht, zwei sind empfohlen. Im Freien ist Mund-Nasen-Schutz empfohlen, aber nicht Pflicht.
© © Jack Haijes

Auch im Freien ist von Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ein Mindestabstand von einem Meter auch bei Prozessionen ausnahmslos einzuhalten. Die Bischöfe empfehlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch wenn es im Freien nicht verpflichtend ist.

 

Wenig Musik

Einschränkungen gibt es bei der Musik. Gesang ist auf ein Minimum zu beschränken, kleine Ensembles wie ein Vokalquartett, wenige Bläser oder eine Band können die Liturgie gestalten, genügend Abstand ist dabei einzuhalten. Musikkapellen oder Chöre sind auch im Freien nicht erlaubt. Ganz vermieden werden sollen überregionale Feiern mit Gästen aus anderen Regionen. Weil die Regeln auch für Fronleichnam am 11. Juni gelten, kann die übliche feierliche Form der Prozession in diesem Jahr nicht stattfinden. Bei günstigem Wetter ist es möglich, die Eucharistie unter freiem Himmel zu feiern. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann das Allerheiligste anschließend in einfacher Form dorthin übertragen werden. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Station geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung alle Schutzmaßnahmen.

 

Fortschritte

Kardinal Christoph Schönborn zeigte sich erfreut, „dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie die erhofften Erfolge gebracht haben“. Kultusministerin Susanne Raab dankte den Religionsgemeinschaften für die Kooperation. „Durch die Vereinbarung schaffen wir, dass Gläubige unter bestimmten Bedingungen wieder gemeinsam an Gottesdiensten teilnehmen können, aber gleichzeitig vor Infektionen so gut wie möglich geschützt werden.“ Damit sei viel für die Wiederaufnahme des religiösen Lebens in Österreich erreicht.

www.bischofskonferenz.at

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ist Universitätsassistent (post-doc) am Institut für Religionspädagogik und Katechetik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien sowie Beauftragter der Diözese Eisenstadt für den christlich-jüdischen Dialog.

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