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EU-Parlament gegen strengere Abtreibungsgesetze

EU-Bischöfe gegen „Recht auf Abtreibung“

Weltkirche

Das EU-Parlament hat striktere Gesetze gegen Abtreibung in den USA und mehreren europäischen Ländern wie Polen und Kroatien verurteilt.

Ausgabe: 24/2022
14.06.2022
Aggressiver wird der Tonfall in der internationalen Debatte, wie Gesellschaft und Staat auf Abtreibungen reagieren sollen. Am Bild eine Demo in Los Angeles/USA.
Aggressiver wird der Tonfall in der internationalen Debatte, wie Gesellschaft und Staat auf Abtreibungen reagieren sollen. Am Bild eine Demo in Los Angeles/USA.
© RINGO CHIU / AFP / picturedesk.com

In einer Resolution warnen die Abgeordneten vor „Bedrohungen für sichere Schwangerschaftsabbrüche“.

 

Die katholische EU-Bischofskommission COMECE hatte die Initiative vorab kritisiert. In der teils emotionalen Debatte unterstützten auch christdemokratische Politikerinnen den von Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken vorgelegten Entwurf.

 

Widerstand kam vor allem aus den Gruppen der nationalkonservativen und rechtspopulistischen Parlamentarier. Eine vermittelnde Position nahm im Wesentlichen nur der fraktionslose Jörg Meuthen ein, der früher der deutschen AfD angehörte. Er sprach sich zugleich für den Schutz ungeborenen Lebens und gegen strafrechtliche Lösungen aus; wichtiger seien „Hilfe und Beratung im Einzelfall“.

 

Abtreibung: Verbot, Recht oder ...?

 

Die meisten Parlamentarier stellen sich hinter die Forderung von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, ein „Recht auf Abtreibung“ in die Grundrechte-Charta der EU aufzunehmen. Weiter verlangt der Text, eine Verweigerung von Abtreibungen aus Glaubens- oder Gewissensgründen dürfe den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht verhindern.

 

Kein Recht auf Abtreibung

 

Die EU-Bischofskommission COMECE hatte bereits vor der Debatte im EU-Parlament betont, dass weder europäisches noch internationales Recht ein anerkanntes „Recht auf Abtreibung“ vorsehen. Generalsekretär Manuel Barrios Prieto zitierte aus einer Erklärung des ständigen Ausschusses der COMECE vom Februar. „Wir sind uns der Tragik und der Komplexität der Situationen bewusst, in denen sich Mütter befinden, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen“, hielten die Bischöfe damals fest. „Weder dürfen Frauen in Not allein gelassen werden, noch kann das Lebensrecht des ungeborenen Kindes außer Acht gelassen werden.“

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2. Lesung: Kolosserbrief 3,1–4 (alternativ: 1 Korinthernbrief 5,6b–8)
Evangelium: Johannes 20,1–9 (Langfassung: Johannes 20,1–18)
Reinhard Macht
Auferstehungsglaube
aus Psalm 118

Reinhard Macht ist ehrenamtlicher Diakon im SR Jenbach-Münster-Wiesing und Gemeindeberater in der Diözese Innsbruck.

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