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Prozess um Kunstdiebstahl im Stift Kremsmünster

Kirche OÖ

Mit einem nicht rechtskräftigen Urteil ist der Prozess um den Kunstdiebstahl in der Kunstsammlung des Stiftes Kremsmünster zu Ende gegangen.

 

15.04.2021
- Nie
© nie/kiz

Der frühere Kustos der Kunstsammlung des Stiftes Kremsmünster wurde heute, 15. April 2021, am Landesgericht Steyr wegen schweren Diebstahls nicht rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Anklage wegen Hehlerei gegen einen involvierten Kunsthändler wurde gegen Zahlung eines Geldbetrags von 19.200 Euro durch Diversion (also ohne strafrechtliche Verurteilung) erledigt.

 

Hintergrund des Prozesses ist das Verschwinden zahlreicher Kunstgegenstände aus der Sammlung des Stiftes Kremsmünster (wie die KirchenZeitung berichtete). Allerdings ging es bei diesem Prozess nur um einen Teil der Kunstgegenstände (rund 70), nämlich jenen, der bei dem Kunsthändler gelagert war. Da dieser Teil der Gegenstände wiederaufgetaucht ist, wurde das Stift hinsichtlich der anderen Gegenstände auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Für Diebstahl ist nicht nur der Bruch des Gewahrsams am Eigentum eines anderen notwendig, sondern auch der Vorsatz, sich oder einen Dritten daran zu bereichern. Den Bereicherungsvorsatz stellte der Verteidiger des ehemaligen Kustos in Abrede, die aus dem Stift im Zuge der Amtsbeendigung des Kustos („Büroräumung“) weggebrachten Kunstgegenstände wären wieder zurückgelangt. Einen Bereicherungsvorsatz habe es nicht gegeben. Der ehemalige Kustos selbst verwies in der Verhandlung auf eine emotionale Bindung an die Kunstgegenstände. Dass aber ein Teil dieser Objekte zu dem Zeitpunkt, als die Polizei bereits nach verschwundenen Objekten suchte, an einen anderen Ort gebracht wurden, brachte das Gericht offenbar zu der Auffassung, dass doch ein erweiterter Vorsatz vorliege. Der mitangeklagte Kunsthändler, der daran beteiligt war, hatte diesen Vorgang bereits zu Beginn des Prozesses als Fehler eingeräumt.

Eine besondere Geschichte hat das Gemälde „Noli me tangere“ („Rühr mich nicht an“), das der ehemalige Kustos dem Kunsthändler als „Faustpfand“ für ausgeliehene 3000,- Euro gegeben habe. Diesen Betrag hatte der Ordensmann laut eigener Darstellung aus dem Sozialfonds seiner Pfarre einem durch Scheidung in Not geratenen Mann gegeben und nie zurückerhalten. Als er seine Pfarre verlassen musste, wollte er diesen Betrag wieder der Pfarre zurückgeben, weswegen er sich das Geld vom Kunsthändler borgte. Nur: Das „Faustpfand“ stand nicht in seinem Eigentum, sondern in jenem des Stiftes.

Während des Prozesses wurden zahlreiche menschliche Probleme angesprochen, etwa eine schwere Erkrankung des ehemaligen Kustos und sein Verhältnis zur Stiftsgemeinschaft bzw. das Verhältnis der Stiftsgemeinschaft zu ihm. Auf die Frage, wie es mit dem ehemaligen Kustos nun weitergehe, antwortete Abt Ambros Ebhart, der ebenso wie der neue Kustos P. Altman Pötsch als Zeuge vor Gericht erschien, das werde nun intern beraten werden. Wie es nach dem Urteil weitergeht, blieb ebenso unklar: Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwältin gaben zunächst keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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