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50 Jahre Fristenregelung in Österreich

KIRCHE_ÖSTERREICH

Anlässlich des 50. Jahrestags der Straffreiheit von Abtreibung in Österreich (Fristenregelung) am 29. November fordern Österreichs Bischöfe von der Bundesregierung Begleitforschung zur Fristenregelung.

Ausgabe: 48/2023
28.11.2023
- Kathpress
Viele Frauen würden sich bei entsprechender moralischer, sozialer und finanzieller Unterstützung für und nicht gegen ein Kind entscheiden, so die österreichischen Bischöfe.
Viele Frauen würden sich bei entsprechender moralischer, sozialer und finanzieller Unterstützung für und nicht gegen ein Kind entscheiden, so die österreichischen Bischöfe.
© Ivana Kojic / Westend61 / picturedesk.com

Auch entsprechende Hilfsmaßnahmen sei unzusetzen, um Schwangerschaftsabbrüche entschlossen zu reduzieren.


Durch Datenerhebung gelte es aufzuzeigen, „in welchen Krisen und Nöten sich schwangere Frauen befinden, um ihnen effektiv zur Seite zu stehen und Mut zum Kind zu machen“, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz.

 

Die Ergebnisse der Begleitforschung sollen zu gezielten Hilfen führen und konkrete Ansatzpunkte für flankierende Maßnahmen finden lassen. Diese seien zwar 1973 von der Politik einstimmig beschlossen, doch bis heute nicht vollständig umgesetzt worden.

 

LEBEN SCHÜTZEN

 

Am 29. November 1973 hatte der Nationalrat die Straffreistellung für Abtreibungen unter bestimmten Voraussetzungen beschlossen, was zur seit 1. Jänner 1975 geltenden Fristenregelung führte. Diese Regelung gelte es als Entscheidung des Gesetzgebers „hinzunehmen“, halten die Bischöfe fest.

 

Ihnen stehe auch keine moralische Verurteilung von Menschen zu, die einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich hätten. Dennoch bleibe das „Du sollst nicht töten!“ aus den Zehn Geboten weiter aufrecht. Diese Weisung schütze jene, „die auf den Schutz durch die Rechtsordnung angewiesen sind“, betonen die Bischöfe.


Auf ähnliche Weise ist es aus der Sicht der Kirchenvertreter wichtig, dass die Tötung eines Ungeborenen zumindest grundsätzlich unter Strafe stehen bleibt: Der Gesetzgeber signalisiere damit, dass das Leben des Kindes „grundsätzlich schützenswert“ sei.

 

Ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ hingegen dürfe aus der gesetzlichen Regelung niemals abgeleitet werden, da dies ein „Widerspruch in sich“ wäre: „Es kann kein Menschenrecht sein, einer anderen Person ihr Menschenrecht auf Leben vorzuenthalten“, so die Bischöfe. Problematisch sei auch, dass ein Frauenrecht auf Abtreibung die Väter völlig aus der Verantwortung nehme.

 

KEINE KRANKHEIT

 

Falsch ist es nach Ansicht der Bischöfe, den Schwangerschaftsabbruch als „Gesundheitsleistung“ zu bezeichnen, gelte doch: „Weder ist eine Schwangerschaft eine Krankheit noch die Tötung des Ungeborenen die entsprechende Therapie.“ Aus diesem Grund lehne die Kirche auch die Durchführung von Abtreibungen in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen ab.


Sowohl die Frau als auch das ungeborene Kind hätten Rechte, Würde und Selbstbestimmung, die es zu wahren gelte, so die Bischöfe. Allerdings sei Selbstbestimmung oft eine „Fiktion“ für Frauen, die zur Abtreibung gedrängt werden.

 

Dieses Problem scheine auch in der Gesellschaft angekommen zu sein, verweisen die Bischöfe auf eine im März präsentierte IMAS-Umfrage. 77 Prozent der österreichischen Bevölkerung würden sich demnach mehr Unterstützung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt wünschen, „um ein Ja zum Kind zu ermöglichen“. Durchaus sei es so, dass sich viele Frauen bei entsprechender moralischer, sozialer und finanzieller Unterstützung für und nicht gegen ihr Kind entscheiden würden, so die Bischöfe.


Auch an der „erschreckenden Praxis von Spätabtreibungen“ üben die Bischöfe harsche Kritik: Das Vorgehen aufgrund einer diagnostizierten oder vermuteten Behinderung des ungeborenen Kindes sei ein „diskriminierender Tatbestand“, der nicht zu akzeptieren und einer „humanen, auf Inklusion bedachten Gesellschaft unwürdig“ sei. Jede Form der Förderung und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen unterstützen die Bischöfe hingegen. 

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