ist Religionslehrerin und Pastoralassistentin im Südburgenland, derzeit in Elternkarenz.
Die kirchliche Ehelehre hat sich im Lauf der Zeit, über viele Jahrhunderte hinweg, entwickelt. Es gibt jedoch einige Konstanten, die sich seit frühchristlicher Zeit durchziehen. Ein roter Faden ist die Unauflöslichkeit der Ehe, die durch ein Wort Jesu begründet wird. Ein weiterer roter Faden ist die Überzeugung, dass die Ehe ein Sakrament ist. In ihr wird ein Abbild der Liebe Gottes zu den Menschen und der Treue Christi zur Kirche gesehen.
Die Ehelehre unterlag aber auch Veränderungen. Die Kirche differenziert seit dem Mittelalter zwischen der Gültigkeit der Ehe und ihrer Unauflöslichkeit. Die Bedingungen für diese beiden Aspekte klärte sie im Lauf der Zeit immer detaillierter, wobei sie sowohl konkrete Einzelsituationen als auch soziokulturelle Entwicklungen berücksichtigte. Daraus ergeben sich zwei Möglichkeiten: Die erste ist, dass eine Ehe nachträglich für nichtig erklärt werden kann, wenn festgestellt wird, dass eine Bedingung für ihre Gültigkeit nicht gegeben war. Die zweite Möglichkeit ist, dass eine zwar gültige Ehe durch päpstliches Privileg gelöst werden kann, wenn die (im 12. Jahrhundert festgelegte) Bedingung für ihre Unauflöslichkeit nicht erfüllt ist, und zwar der vollzogene Beischlaf nach der Eheschließung.
Eine gültige und vollzogene Ehe wiederum kann unter gewissen Umständen gelöst werden, man spricht dann vom „paulinischen Privileg“.
Während die Ehelehre lange Zeit vor allem eine Rechtsangelegenheit war, nämlich ein Vertrag mit dem Ziel der Familiengründung, hat das Zweite Vatikanische Konzil den personalen Aspekt der partnerschaftlichen Liebe betont und die Ehe als lebenslangen Bund der Liebe und Treue definiert. Angesichts der heutigen Lebenssituationen und Erfahrungen vieler Menschen stellt sich die Frage, ob die geschichtlich gewachsenen Bedingungen für die Gültigkeit und Unauflöslichkeit der Ehe noch angemessen sind, damit die Ehe von Menschen in unterschiedlichsten Lebenssituationen und Beziehungsformen als Heilssakrament erfahren werden kann.

ist Religionslehrerin und Pastoralassistentin im Südburgenland, derzeit in Elternkarenz.

Birgit Kubik, 268. Turmeremitin, berichtet von ihren Erfahrungen in der Türmerstube im Mariendom Linz. >>
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