Das Diözesangericht ist in erster Linie zuständig für die Durchführung von Ehenichtigkeitsverfahren. Die Prüfung einer eventuellen Ungültigkeit der Ehe bietet Menschen nach dem Scheitern ihrer kirchlich geschlossenen Ehe eine Möglichkeit, eine rechtliche und persönliche Klärung herbeizuführen. Dr. Wilhelm Bangerl wurde bereits 2009 zum Diözesanrichter und Vizeoffizial am Diözesangericht ernannt und ist darüber hinaus auch in der Seelsorge als Pfarrprovisor in Tumeltsham tätig. 22 Jahre lang hatte das Amt DDr. Severin Lederhilger ausgeübt.