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Schutz walten lassen

Herr M. gibt großzügig Trinkgeld. Stellt ihm jemand eine Kleinigkeit zu, lohnt er es mit einem großen Schein. Frau S. steckt ihre Wäsche ins Backrohr, meint, es sei die Waschmaschine, und schaltet ein. Fälle für den Sachwalter.
Ausgabe: 2014/07, Sachwalter, Wintersberger, Vertretungsnetz
11.02.2014
- Ernst Gansinger
© Bildagentur Waldhaeusl
Bekannte oder Verwandte dieser Personen machten sich Sorgen und wandten sich an das Gericht, regten an, für die Betroffenen einen Sachwalter/eine Sachwalterin zu bestellen.
 

Immer mehr Sachwalterschaften


In Österreich gibt es derzeit – so geht es aus einer Anfragebeantwortung der Justizministerin 2012 im Parlament hervor – etwa 60.000 „besachwaltete“ Menschen, Tendenz steigend. Etwa 15.000 Sachwalterschaften führen Rechtsanwälte und Notare, 8000 werden von Vereinen und die meisten durch Verwandte wahrgenommen. „Wenn ein Mensch mit ­einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, braucht er eine gesetzliche Vertretung“, also einen Sachwalter, eine Sachwalterin, heißt es in einer Information des Jusitizministeriums.

Teil- oder ganz zuständig


Elisabeth Wintersberger, Leiterin des „Vereins Vertretungsnetz“ für die Regionen Linz, Wels und Steyr, kümmert sich mit 27 hauptberuflichen und mit ehrenamtlichen Sachwalter/innen um 800 Klient/innen. Sachwalter/innen können für Teilbereiche – z.B. für den Kontakt mit Ämtern, für die Einkommens-, die Vermögensverwaltung – oder für alle Angelegenheiten zuständig sein. Sie sollen einmal im Monat Kontakt mit der betroffenen Person halten.

Sachwalter haben zu wenig Zeit


Doch es gibt Beschwerden von besachwalteten Personen, dass sich ihre Sachwalter kaum Zeit für sie nehmen. Elisabeth Wintersberger ist dieses Problem bekannt: In Wien gebe es Rechtsanwaltskanzleien, die mehr als 1000 Sachwalterschaften führen. Auch die rigorose Handhabung von Ausgabe-Obergrenzen ist ein Problem. So klagt ein Besachwalteter, der bis zu 900 Euro im Monat frei über sein Geld verfügen kann, dass dazuverdientes Geld für ihn unerreichbar ist und damit kein Anreiz da ist, arbeiten zu gehen. Eine frühere Rechtsmeinung, so Frau Wintersberger, wonach das Arbeitseinkommen nicht Gegenstand des Sachwalters sein könne, habe sich nicht durch gesetzt. Vehement spricht sich die Leiterin des Vereins Vetretungsnetz gegen eine aufkommende Praxis der Sozialhilfeverbände aus: Heim-Bewohner/innen stehen 20 Prozent ihres Einkommens als Taschengeld zur Verfügung. Es gebe Sozialhilfeverbände, die Einblick in die Verwendung dieser 20 Prozent einfordern. Wenn sie mit der Verwendung nicht einverstanden sind (etwa wegen Geschenken an Enkerl), drohen sie, für die betreffende Person den Beitrag zu den Heimkosten zu streichen. „Das ist grundrechtswidrig“, sagt Wintersberger.

Zum Thema

Sachwalter/innen werden vom Bezirksgericht bestellt. Durch sie sollen Personen geschützt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, geistig behindert oder psychisch krank und nicht fähig sind, ihre Geschäfte ohne Nachteil für sich zu besorgen.

Sachwalter/in-Bestellung


Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Nur die betroffene Person kann eine Bestellung eines Sachwalters/einer Sachwalterin beantragen. Andere können es anregen.

Wer kann Sachwalter/in sein?


Nahestehende Personen, Sachwaltervereine, Rechtsanwält/innen, Notar/innen, andere geeignete Personen.

Sachwalterschafts-Aufgaben


Sachwalter/innen sollen mindestens einmal im Monat Kontakt zur vertretenen Person halten. Sie müssen dem Gericht regelmäßig über die Situation der Person berichten.

Rechte der betroffenen Person


Sie muss – bei ausreichender Urteilsfähigkeit – bei wichtigen Entscheidungen hinzugezogen werden. Sachwalter/in­nen haben die Wünsche und Absichten der Person zu berücksichtigen. Nicht berührt durch Sachwalterschaft werden Briefgeheimnis, Hausrecht, Glaubensfreiheit und Wahlrecht.

Vorweg-Regelungen


Mit einer Vorsorge-Vollmacht, einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis einer/eines nächsten Angehörigen, bzw. mit einer verbindlichen Patientenverfügung kann die betreffende Person im Voraus Regelungen treffen.
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