19 Tage beträgt die Begutachtungsfrist für das neue Fortpflanzungsmedizin-Gesetz. Viel kürzer als bei anderen Themen, schreibt Heinz Niederleitner in seinem Kommentar.
Ausgabe: 2014/47, Sterben in Würde, Parlament, Fortpflanzungmedizin-Gesetz
19.11.2014
- Heinz Niederleitner
Vergangene Woche wurde Österreichs Politik an dieser Stelle für den sensiblen Umgang mit dem Thema „Sterben in Würde“ gelobt. Nun muss festgestellt werden, dass dieselbe Sorgfalt bei den Beratungen über den Anfang des Lebens nicht vorhanden ist: 19 Tage beträgt die Begutachtungsfrist für das neue Fortpflanzungsmedizin-Gesetz, dann soll alles seinen Gang gehen (Die Frist beim Islamgesetz dauerte fairer Weise fünf Wochen). Beim Thema „Sterben in Würde“ will das Parlament – zu Recht! – über Monate in einer Enquete-Kommission beraten, beim Thema Eizellenspende und Präimplantationsdiagnostik – beides nicht minder kompliziert – fehlt es an Zeit. Der Hinweis, dass der Druck aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs zum Kinderwunsch lesbischer Paare entstanden sei, stimmt nur sehr bedingt. Denn das Gesetz geht über die vom Höchstgericht geforderten Änderungen weit hinaus. Und da wäre keine Eile notwendig gewesen.