Nachdem ein Anrainer seine Nachtruhe wegen viertelstündlichen Dom-Glockenschlags gestört sieht, klagte er die Dom-Pfarre auf zivilrechtlichem Weg. Nun vereinbarten die Streitparteien vor Gericht ein Vermittlungsgespräch.
Im Prozess um die Klage eines Anrainers wegen angeblich unzumutbarer Lärmbelästigung durch die nächtlichen Glockenschläge des Linzer Mariendoms hat am Freitag, 6. Februar 2015 vor dem Landesgericht Linz die erste Verhandlung stattgefunden. Es zeichnet sich ein Kompromiss ab. Dazu wird am 12. Februar 2015 ein Gespräch mit Dompfarrer Maximilian Strasser und dem Kläger, Architekt Wolfgang Lassy, sowie ihren Anwälten stattfinden. Kommt dabei keine Einigung zustande, besteht die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens. Sollte man sich nicht auf eine Mediation einigen können, wird die Causa Mitte April vor Gericht weiterverhandelt.
„Glocken rauben Schlaf“
Gegenstand der Klage gegen die Linzer Dompfarre sind jene viertelstündlichen Glockenschläge, mit denen auch in der Nacht die Uhrzeit angesagt wird. Das Turmuhrläuten würde seinem Mandanten nicht nur den Schlaf rauben, es komme auch zu einer Gesundheitsgefährdung, brachte der Anwalt des Klägers am Freitag vor Gericht erneut vor. Die Klage zielt darauf ab, dass die Dompfarre künftig mit Ausnahme kirchlicher Feiertage von 22 bis 6 Uhr sämtliches Glocken- und Turmuhrläuten unterlassen muss. Für Schlagzeilen hatte im Vorfeld gesorgt, weil der Kläger bekannt gab, sich in der Causa mit einem Brief an den Papst gewandt zu haben, um die Dompfarre zum Einlenken zu bewegen. Die Diözese Linz argumentiert, dass die Glocken seit mehr als 100 Jahren läuten, zum „akustischen Stadtbild“ gehören und damit ortsüblich seien.