Der Katholische Familienverband Österreich (KFÖ) hat eine differenzierte Einschätzung der am Dienstag vergangener Woche von der Regierung vorgestellten Bildungsreform abgegeben.
Ausgabe: 2015/48, Ebenberger, KFÖ, Bildungsreform
24.11.2015
Lob gibt es für den „Bildungskompass“ und das sorgsame Vorgehen bei der Gesamtschule und dem zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr. Kritisch bewertet der KFÖ den Fokus der Reform, der „weniger als erwartet auf dem Kind und der Pädagogik“ liege und das Papier somit mehr zu einer „Verwaltungsreform“ statt zur echten Bildungsreform mache, so die Einschätzung der KFÖ-Vizepräsidentin Astrid Ebenberger in einer Aussendung.
„Bildungskompass“
Ausdrücklich begrüßt wird vom KFÖ der „Bildungskompass“ und mit ihm die darin verankerte Erhebung des individuellen Förderbedarfs der Kinder bereits ab dem Alter von 3,5 Jahren. Auswirkungen hat der „Bildungskompass“ auch auf das verpflichtende zweite Kindergartenjahr: Bringt er keinen zusätzlichen Förderbedarf zu Tage, gibt es eine Abmeldungs-Möglichkeit. Die Wahlfreiheit bleibe somit erhalten, gleichzeitig werde sichergestellt, dass kein Kind zurückbleibt, lobt Ebenberger. Zu begrüßen ist für die Bildungsexpertin auch der „sanfte und harmonische Übergang vom Kindergarten in die Volksschule, der jetzt eine gesetzliche Basis bekommen wird“.
Modell braucht Zeit
Positiv bewertet der KFÖ auch die Regelung die Gesamtschule betreffend. Das Modell einer gemeinsamen Schule brauche Zeit, sich qualitätsvoll und wissenschaftlich begleitet zu entwickeln. Die Vorgabe, nur 15 Prozent der Schüler eines Bundeslands dürften am Modell Gesamtschule teilnehmen, erhalte die vielen Menschen sehr wichtige Differenzierung und Vielfalt des Schulsystems. „Wichtig ist, dass die vorgesehene Zehnjahresfrist für die Modellregionen bis 2025 eingehalten wird und dass das jetzt präsentierte Reformpapier Verbindlichkeiten in alle Richtungen hat und behält“, so der dringende Wunsch der Bildungsexpertin. Mit Nachdruck verweist Ebenberger auch auf den Punkt „Kostenneutralität“: Es dürfe keine Umschichtungen von anderen Projekten wie etwa der Neuen Mittelschule erfolgen. Generell müssten für den Bereich Bildung zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.