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Verletztes Menschenrecht

Vor zehn Jahren ist das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz beschlossen worden. Nach einer zehnjährigen Übergangsfrist für Bauten und Verkehr gilt ab 1. Jänner 2016 allgemein Barrierefreiheit. – Würde gelten! Denn wie Gunther Trübswasser schildert, sind wir oft noch ideenweit davon entfernt.
Ausgabe: 2016/03, Trübswasser, Beeinträchtigung, Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz, SOS-Menschenrechte
19.01.2016
- Ernst Gansinger
Ein Fünftel der österreichischen Bevölkerung hält sich in irgendeiner Weise für beeinträchtigt. Am 26. Oktober 2008 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich in Kraft getreten. Österreich hat sich damit verpflichtet, niemanden aufgrund von Behinderung schlechter zu behandeln.

Es geht nicht nur um Stufen


Gunther Trübswasser, Vorsitzender von SOS-Menschenrechte Österreich, ist Rollstuhlfahrer und kennt Barrieren, die es in unserer Gesellschaft noch immer gibt. Es geht nicht nur um Stufenfreiheit und die physische Barrierefreiheit am Bau. „Für alle Gruppen hat Barrierefreiheit eine andere Bedeutung“, sagt Trübswasser. Sehschwache Menschen etwa brauchen dringend die Aufmerksamkeitsstreifen in Augenhöhe bei Glastüren oder die gelben Stufenrandmarkierungen. Gehörlose und schwerhörige Menschen sind deutlich öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. In einer Welt des Hörens sind sie oft von der Gemeinschaft ausgeschlossen. Die UN-Behindertenrechtskonvention zielt auf die Abschaffung der Sonderschulen, sagt Trübswasser und kritisiert, dass ­Österreich säumig ist. Artikel 24 der Konvention formuliert: Menschen mit Behinderungen sollen „gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben“.

Die Lebenswirklichkeiten sehen


Was brauchen die Menschen? „Oft ist es nicht viel“, sagt Trübswasser: „Es soll möglichst ­allen Menschen in ihren Bedürfnissen so weit entgegengekommen werden, dass sie am ­üblichen täglichen Leben teilnehmen können.“ Barrierefreiheit ist viel mehr als barriere­freier Zugang zu Gebäuden. Es braucht zum Beispiel auch ein barrierefreies Internet. Blinde Menschen können mit ihren Lesegeräten keine grafischen Darstellungen wahrnehmen. Die Texte müssen die Aufgabe übernehmen, die für Sehende in den Bildern und Grafiken aufbereitet werden. Alle Dienstleistungen müssen barrierefrei angeboten werden. Dazu ist auch verständliche Sprache notwendig, etwa für Menschen mit Lernschwächen. Vorbildlich nennt hier Trübswasser den Katalog zur Landessonderausstellung „Hilfe“ 2015 in Gallneukirchen. „Die Betroffenen sind die Experten in eigener Sache. Sie müssen einbezogen werden in die Problemlösung“, fordert Trübswasser.

Öffentlicher Verkehr


Barrierefreiheit gilt für den öffentlichen Bereich und für die Wirtschaft – Geschäfte, Gasthäuser –, sie sind seit dem heurigen Jänner dazu verpflichtet. Allerdings ist zum Beispiel im öffentlichen Verkehr noch viel zu tun. Als Rollstuhlfahrer erlebt Trübswasser Fahrten mit Bus und Bahn immer als Stresssituationen. Im Railjet funktioniere es relativ gut – Einstieg, Platz drinnen, Behinderten-Toilette. – Auf den Nebenstrecken sei es aber schlimm. Und gar keine Möglichkeit hat er, von Linz nach Graz zu fahren. „Die zweit- und drittgrößte Stadt ­Österreichs haben keine barrierefreie Verbindung.“ Das, obwohl Barrierefreiheit keine Sozialleistung ist, sondern ein Menschenrecht.

Trübswasser macht auf die Antidiskriminierungsstelle beim Amt der OÖ Landesregierung aufmerksam, an die man sich wenden kann, wenn man sich diskriminiert oder belästigt fühlt: Landhaus, Erdgeschoß, Zimmer 17, Klosterstraße 7, 4021 Linz, Tel. 0732/77 20-117 37,
E-Mail: as.post@ooe.gv.at; www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/antidiskriminierung
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