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Zur Weihe von Frauen

Eine Frauengruppe prescht vor – Kapellari: Weihen wären klar ungültig
Ausgabe: 2002/08, Priesterinnen, Frauen, Kapellari, Frauenkommission, Weihe,
20.02.2002
- Kirchenzeitung der Diözese Linz
Eine Gruppe von katholischen Frauen aus Österreich und Deutschland will sich zu Priesterinnen weihen lassen. Dem stehen Recht und Lehre der Kirche entgegen.

In einer Fernsehsendung kündigen Katholikinnen an, sie würden sich zu Priesterinnen weihen lassen. Sie hätten einen Bischof gefunden, der dazu bereit wäre. Sein Name wird ebenso geheim gehalten wie der geplante Weihetermin. Bekannt hingegen ist, dass sich seit einiger Zeit rund 30 Frauen aus Österreich und Deutschland auf ein Priesteramt vorbereiten – ohne dass die Kirche ihre Namen oder ihr Ausbildungsprogramm kennt. Die Ausbildungsleiterin ist zugleich Priesterinnenkandidatin. Sie ist die einzige, die sich mit Namen an die Öffentlichkeit „wagt“. Christine Mayer-Lumetzberger ist Hauptschullehrerin und war früher in ehrenamtlichen Aufgaben – etwa als Kommunionhelferin – in einem Linzer Krankenhaus tätig.

Bedeutende Angelegenheit

In der katholischen Kirche ist die Priesterweihe laut Kirchenrecht (Canon 1024) und Lehre „getauften Männern“ vorbehalten. Die Frage nach der Zulassung von Frauen zum Priestertum hat die Glaubenskongregation 1976 negativ beantwortet. Sie berief sich dabei auf die Tradition der Kirche, das Verhalten Christi und der Apostel und auf die schwerwiegende Bedeutung dieser Praxis. Papst Johannes Paul II. hat diese Doktrin im Apostolischen Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ vom 22. Mai 1994 bestätigt. Ausdrücklich betont er, dass es sich hier nicht um eine diskutierbare Frage von „lediglich disziplinärer Bedeutung“ handle, sondern um eine „bedeutende Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft“. Der Satz „Kraft meines Amtes erkläre ich, dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“, wurde häufig als Diskussionsverbot ausgelegt.

Schaden für Anliegen

Weiter diskutiert wurde allerdings dennoch. So etwa griff das Kirchenvolks-Begehren von 1995 in Österreich und Deutschland den Zugang der Frauen zu allen kirchlichen Ämtern als eine zentrale Frage auf. Die jetzige Vorgangsweise der Frauengruppe um Christine Mayr-Lumetzberger halten aber auch Gruppen, die im Grundsätzlichen für das Frauenpriestertum eintreten, für problematisch. Die Plattform „Wir sind Kirche“ stellte fest, dass es so nicht gehe. Er verstehe, dass manchen Frauen der Geduldsfaden reiße, meinte Plattform-Vorsitzender Hubert Feichtlbauer. Mit derartigen Vorstößen aber schade man dem Anliegen. „Die Voraussetzungen für die Weihe von Frauen müssen auf weltkirchlicher Ebene geschaffen werden; ortskirchliche Alleingänge außerhalb des Kirchenrechtes lehnen wir ab“, betont Feichtlbauer den Weg des innerkirchlichen Dialogs.

Das grundsätzliche Anliegen der Priesterweihe für Frauen wird von manchen als Frage gesehen, wie es die Kirche mit der von ihr immer eingeforderten Menschenwürde (Gleichheit von Mann und Frau) und Gerechtigkeit hält. Sie berufen sich auch auf Ergebnisse theologischer Forschungen, wonach es keine theologischen Gründe gegen die Weihe von Frauen gäbe, so Maria Katharina Moser vom Forum Feministische Theologie. Außerdem sind Frauen faktisch jetzt schon in vielen seelsorglichen Aufgaben tätig und geschätzt, meint Irmgard Lehner, die Frauenbeauftragte der Diözee Linz. Einzig die Weihe fehle.

Grenzen und Spielraum

Die Delegiertenversammlung zum „Dialog für Österreich“ forderte im Oktober 1998 „die vielfältigen Berufungen und Lebenswege von Frauen ernst zu nehmen“, vermied aber die Forderung nach dem Frauenpriestertum. Wohl aber sprachen sich die Delegierten für das ständige Diakonat für Frauen aus.

In Österreich setzte sich die Linie durch, man wolle nichts tun, was gegen die Regeln der Weltkirche verstoße, den Spielraum des Erlaubten jedoch nützen. In einer Reihe von Diözesen sind Frauenkommissionen in dieser Richtung engagiert.

Der Liturgiereferent der Bischofskonferenz, Bischof Egon Kapellari, betonte, dass die Priesterweihe von Frauen nach katholischer Auffassung „klar ungültig“ wäre. Das bedeute aber nicht, dass über diese Frage nicht nachgedacht, diskutiert oder geforscht werden dürfe. Die Theologen/-innen müssten sich aber im klaren sein, dass ihre Meinungen nicht jenes Gewicht haben wie jene des Papstes und des Konzils.




Interview


Priesterinnen?

Der Professor für Kirchenrecht an der Katholischen Universität Linz, DDr. Severin Lederhilger, erläutert die Position der katholischen Kirche zu einem zur Zeit heftig diskutierten Thema: Der Priesterweihe von Frauen.

Wenn ein Bischof, der sich darauf berufen kann, dass seine Weihe in der Nachfolge der Apostel steht, eine Frau zur Priesterin weiht, dann …Lederhilger: … dann ist diese Weihe nach katholischem Kirchenrecht ohne wenn und aber ungültig. Ebenso alle von ihnen gesetzten „priesterlichen“ Handlungen. Dass nur ein Mann die Priesterweihe gültig empfangen kann, gehört zu den definitiv feststehenden Lehraussagen der Kirche, die Glaubenszustimmung verlangen. Selbst wem es schwer fällt, dies anzunehmen, muss in Erinnerung gerufen werden, dass auch die kirchliche Rechtsord-nung für die Gültigkeit der Sakramente bedeutsam ist. Insofern geht es nicht bloß um äußere Formalitäten, sondern es betrifft den Kern dieser Feiern. Sakramente sind nicht beliebige Einzelhandlungen, sondern Vollzüge der Kirche. Wer gegen die ausdrückliche Absicht der Kirche „Sakramente“ feiert, verletzt damit die Einheit der Kirche.

Gesetzt dem Fall, die Weihen von Priesterinnen werden wie angekündigt gegen Jahresende stattfinden. Welche Konsequenzen drohen den Frauen?Lederhilger: Dem Disziplinarrecht geht es vor allem um den Schutz der Gemeinschaft. Zugleich ist jede kirchliche Strafe ein eindringlicher Appell zur Umkehr der Betroffenen. Welche Maßnahmen der Bischof oder Rom ergreifen müssen, hängt von den konkreten Umständen ab. Dies kann im Einzelfall bis zur Verhängung oder Feststellung der Trennung von der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche („Exkommunikation“) reichen.
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