Ein Jahr nach Beschluss des Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes erinnern katholische Organisationen an die nicht ausgeräumten Kritikpunkte. Ob die Politik allen versprochenen Begleitmaßnahmen nachkommt, soll genau kontrolliert werden.
Ausgabe: 2016/03, ICSI, Fortpflanzungsmedizin
19.01.2016 - Heinz Niederleitner
Die Eizellenspende und die Präimplantationsdiagnostik in bestimmten Fällen – die Erlaubnis dafür war der Hauptkritikpunkt am Fortpflanzungsmedizin-Gesetz, die Laienvereinigungen der katholischen Kirche und die Aktion Leben ins Treffen geführt hatten. Das Gesetz wurde vom Nationalrat am 21. Jänner 2015 dennoch beschlossen – wenn auch mit Begleitmaßnahmen.
Kritik bleibt
Ein Jahr später wiederholten die Aktion Leben, Katholische Aktion Österreich, der Katholische Familienverband und die Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände ihre grundsätzliche Kritik. Die Eizellenspende verletze die Würde der Frauen und sei ein gravierender Eingriff in den Körper der Spenderin. Und die Präimplantationsdiagnostik laufe auf eine Entscheidung über „lebenswertes“ und „nicht lebenswertes“ Leben hinaus. Dazu komme, dass es keine Verpflichtung zu unabhängiger Beratung und keine zentrale Dokumentation gebe. Und Kinder hätten erst ab 14 Jahren das Recht zu erfahren, wer den Samen- bzw. die Eizelle gespendet habe und so genetische/r Vater beziehungsweise Mutter sei. Eine der Begleitmaßnahmen beim Gesetzesbeschluss war ein Entschließungsantrag, wonach Gesundheits- und Justizministerium innerhalb von zwei Jahren folgende Punkte prüfen sollen: Ob man nicht doch ein zentrales Register über Samen- und Eizellenspenden gründen sollte; ob es nicht doch möglich ist, Kinder unter Umständen vor ihrem 14. Lebensjahr zu sagen, wer ihre „genetischen“ Eltern sind; und letztlich, ob nicht Daten zur Qualitätssicherung gesammelt werden sollten. Was für diese Prüfung bisher geschehen sei, würde man vom Gesundheitsministerium nicht erfahren, lautet jetzt die Kritik. Dass es überhaupt eine zweijährige Frist dafür brauche, nannte Alfred Trendl vom Familienverband „eine Groteske“. Er bezeichnete das, was im Entschließungsantrag gefordert wird, als Selbstverständlichkeit.
Risiken
Unterdessen wies der Medizinethiker und Theologe Matthias Beck auf neue Forschungsergebnisse hin, die bei der politischen Behandlung der Fortpflanzungsmedizin zu beachten seien: Bei der In-vitro-Fertilisation (IVF), der künstlichen Befruchtung, gebe es zum Beispiel Erkenntnisse, wonach die so gezeugten Kinder einem höheren Risiko für Gefäßerkrankungen ausgesetzt seien. Die befruchteten Eizellen würden zudem vor dem Einsetzen in den Mutterleib bis zu sechs Tagen in Nährlösungen aufbewahrt. Deren Inhaltsstoffe seien aber nicht deklariert, obwohl sie Antibiotika enthalten. Ein Medikament würde so nie eine Zulassung bekommen, kritisiert Beck. Er fordert daher begleitende Forschung. Die Eltern müssten umfassend über Nebenwirkungen informiert werden.