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Kirche und Zweitehen

Geschiedene und Wiederverheiratete – wie geht die Kirche mit ihnen um?
Ausgabe: 2004/43, Kirche, Zweitehe, Wiederverheiratete, geschieden, Kirche, Seelsorge
20.10.2004
- Hans Baumgartner
„In der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen bewegt sich etwas.“ Viele spitzten bei diesem Satz von Kardinal Schönborn in der TV-Diskussion „Offen gesagt“ die Ohren. Wir fragten nach.

Bei 37.195 Eheschließungen im vergangenen Jahr war in 13.711 Fällen zumindest ein Partner schon einmal verheiratet. Die seit den 70er Jahren stetig ansteigenden Scheidungen und neuen Partnerschaften von Geschiedenen sind auch für die Kirche eine große Herausforderung, setzt sie doch mit ihrem sakramentalen Eheverständnis auf die Dauer der Beziehung. Sie beruft sich dabei auf Jesus selbst, der die Scheidungspraxis seiner Zeit mit dem Hinweis „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen“ kritisiert hat. Gleichzeitig steht die Kirche aber auch unter dem Anspruch Jesu, in ihrem Handeln die Barmherzigkeit Gottes sichtbar zu machen. Im Ringen um eine angemessene Seelsorge für Geschiedene und Wiederverheiratete kommt diese Spannung zum Ausdruck.

Nicht bloß „hartes Brot“

In der öffentlichen Debatte wird häufig die „Härte“ der Kirche gegenüber wiederverheirateten Geschiedenen angesprochen, denen das Kirchenrecht Patenämter, Beichte oder Kommunion verweigert. Kaum angesprochen wird allerdings, dass sowohl die Bischofssynode (1980) als auch der Papst in seiner Familienenzyklika (1981) die Kirche aufgerufen haben, sich mehr als bisher der Geschiedenen und der Wiederverheirateten seelsorglich und mitmenschlich anzunehmen. In der Praxis wird das in Österreich auch vielfach getan: durch den Ausbau der Beratungsstellen und psychologischen Betreuung; durch eigene Gesprächsforen und Runden für Geschiedene und Wiederverheiratete; durch pastorale Begleitung durch eigens dafür ausgebildete Seelsorger/-innen; durch Bewusstseinsbildung in den Gemeinden oder durch das Angebot von speziellen Vorbereitungsseminaren für Paare, wo zumindest ein Partner aus einer gescheiterten Ehe kommt.

Die seelsorgliche Praxis

„Unsere Erfahrung ist“, so Josef Marhofer vom Familienwerk der Erzdiözese Wien, „dass die meisten Betroffenen zunächst psychische und menschliche Probleme aufarbeiten wollen, bevor sie die Frage nach den Sakramenten stellen.“ In ländlichen Regionen gehe es immer wieder auch darum, wie Geschiedene oder Wiederverheiratete in der Gemeinde oder in „ihrer“ Runde beheimatet bleiben können. Gerade für gläubige Menschen, die nach dem Scheitern ihrer Ehe in einer zweiten Partnerschaft leben oder die eine/n Geschiedene/n geheiratet haben, stellt sich aber füher oder später auch die Frage der Teilnahme an den Sakramenten. Hier gibt es praktisch in allen Diözesen eine informelle Praxis, über die nicht viel geredet wird. Lediglich die Diözesen Linz und Innsbruck haben diese Praxis in seelsorglichen Leitlinien zusammengefasst und veröffentlicht (s. Kasten). Dass – nach den Äußerungen von Kardinal Schönborn im Fernsehen – auch für Wien ähnliche Richtlinien geplant wären, bestätigt derzeit niemand. Vielmehr verweist man darauf, dass Schönborn selbst betont habe, die Frage der wiederverheirateten Geschiedenen sei „ein pastorales Thema“. Und da gebe es eine Praxis, zu der auch der Kardinal stehe, meint Marhofer. Gemeint ist damit, dass Betroffene durch eine längere geistliche Begleitung zu einer eigenen, verantwortlichen Gewissensentscheidung kommen, die dann respektiert werde.

Dieses Vorgehen findet sich auch in den genannten Leitlinien, die Rolf Sauer vom Familienreferat Linz ausdrücklich befürwortet: Sie bauen pastoralem Wildwuchs vor, nehmen die Diözese in die Pflicht und geben auch den Betroffenen eine klare Orientierung. „Es wäre an der Zeit, dass man auch bei uns diesen Weg geht“, meint der in der Geschiedenenpastoral engagierte Wiener Pfarrer Walter Mück. „Aber es müsste sich auch gesamtkirchlich etwas bewegen, um mit diesen Problemen ehrlicher umgehen zu können.“




Die Leitlinien

1986 wurden in der Diözese Linz „Orientierungen“ für die Seelsorge an wiederverheirateten Geschiedenen beschlossen. 1999 wurden sie um Regelungen für kirchliche Segnungen bei der Heirat Geschiedener ergänzt. In Innsbruck hat Bischof Stecher 1996 Leitlinien für die Geschiedenenpastoral erlassen. Bischof Kothgasser hat eine Arbeitsgruppe zur Konkretisierung dieser Leitlinien eingesetzt. Derzeit wird im Bischofsrat darüber beraten. Ähnliche Leitlinien gibt es auch in den Diözesen Rottenburg, Mainz, Trier und Basel.

Grundsätzlich betonen die Leitlinien den hohen Wert der auf Dauer angelegten und für Nachkommenschaft offenen sakramentalen Ehe. Deshalb wird die Wichtigkeit der Ehevorbereitung, der Ehebegleitung und der Hilfe in Krisensituationen ausdrücklich hervorgehoben. Die Leitlinien verweisen auch den Auftrag der Kirche, sich jenen besonders zuzuwenden, die in ihrer Ehe gescheitert sind, ob sie nun alleine leben oder eine neue Partnerschaft eingehen (Beratung, Seelsorge, Hilfe). In der Frage des Sakramentenempfangs weisen die Leitlinien über das Kirchenrecht hinaus. Dem Nein des Rechts (Ausnahme Enthaltsamkeit) stellen sie die alte katholische Lehre von der verantworteten Gewissensentscheidung zur Seite. Auch wenn die Entscheidung vom Recht abweiche, sei sie zu repektieren. Die Leitlinien reden aber keinem „Ehe-light-Konzept das Wort. Im Gegenteil, sie verlangen eine sehr ernsthafte Prüfung des Gewissens unter seelsorglicher Begleitung. Dabei müssten auch die „Lasten“ aus der alten Beziehung aufgearbeitet und die neue Partnerschaft ernsthaft aus dem Glauben gelebt werden.
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