Zum ersten Mal hat der Papst einen Österreicher in das Höchstgericht berufen: Der Innsbrucker Franziskanerpater Dr. Nikolaus Schöch (44) wurde „Zweiter Ehebandverteidiger“.
„Sottosegretario“: derart wohlklingend wird im Vatikan tituliert, wer dem Sekretär einer päpstlichen Kongregation folgt. In der Regel die dritte Ebene nach dem Präfekt, der meist ein Kardinal ist. In der Regel. Bei P. Nikolaus Schöch ist es allerdings anders: am 24. November wurde er in die Apostolische Signatur berufen. Weil sie das höchste Gericht in der katholischen Kirche ist und kein Verwaltungsorgan, deshalb wird er „Zweiter Ehebandverteidiger“ genannt. Auch wenn es im Team von Erzbischof Agostino Vallini (seit dessen Ernennung im Mai 2004 wurden noch keine Kardinäle ernannt) nicht nur zu Schöchs Aufgaben gehören wird, bei Eheprozessen Gründe für das Bestehen der kirchlichen Ehe zu finden. Er wird auch die Entscheidungen in letzter Instanz mit vorbereiten, wenn es darum geht, ob Gerichtsverfahren formal dem Kirchenrecht entsprochen haben. Und es gilt, 830 Kirchengerichte weltweit zu unterstützen.
Nikolaus Schöch, 1960 in Innsbruck-Mühlau geboren, hat als Jusstudent bei einem Besuch in Assisi die Franziskaner kennen gelernt. Der Wunsch, Priester zu werden, folgte. Sein Interesse für das Kirchenrecht entdeckte er während des Theologiestudiums in Salzburg, wo er sich im April 2000 auch zum Dozenten habilitierte. Dazwischen liegen Kaplansjahre in Enns und von 1990 an das Studium in Rom. Dass er derzeit Dekan an der Fakultät für Kirchenrecht am päpstlichen Antonianum und dessen Vizerektor ist, geht nun zu Ende. Denn das ist unvereinbar mit seiner neuen Aufgabe im Palazzo della Cancelleria.