Verliebt, verlobt, verheiratet - wie im Himmel beschlossen
Neue Reihe: Das Leben zur Zeit Jesu (6) - Bräuche und Gesetzgebung rund ums Heiraten
Ausgabe: 2006/32, Hochzeit, Scheidung
11.08.2006
- Kirchenzeitung der Diözese Linz, Karl-Heinz Fleckenstein
Söhne und Töchter gut zu verheiraten war eine wichtige Familienangelegenheit.
Die Ehe ist nach alttestamentlicher Vorstellung ein Rechtsverhältnis, ihr Zustandekommen und die Fortdauer sind klar geregelt. Das Mindestalter für den ehefähigen jungen Mann ist 18, das Mädchen wird mit dem Eintreten der Geschlechtsreife verheiratet. Die freie Partnerwahl ist dabei sehr klein geschrieben. Die Interessen der Großfamilie haben mehr Gewicht als die persönlichen Neigungen der zukünftigen Ehepartner � diese haben ja dann auf Jahre hin Zeit, einander lieben und hochschätzen zu lernen . . . Meistens sind es die Väter, die das Sagen haben. Der Vater verheiratet seinen Sohn, solange er noch �seine Hand an seinem Genick� hat, d. h. solange er noch Verantwortung für ihn trägt. Ebenso entscheidet auch der Vater des Mädchens, ob sie ihre Familie verlassen darf oder nicht. Nach seinem Tod geht dessen Autorität auf den ältesten Bruder des Mädchens als Vertreter der Familie über. Zuweilen gehen aber auch die Familien auf die Herzenswünsche der jungen Leute ein. Ein Paradebeispiel dafür ist Rebekka. Die Erzählung von dem Brautwerber, der für Isaak eine Frau suchen soll und schließlich Rebekka entdeckt, erweist sich als eine der schönsten Liebesgeschichten in der Bibel (Gen 24).
Verlobung und Heirat. Der eigentlichen Eheschließung geht eine Zeit der Verlobung voraus. Sie verpflichtet die beiden jungen Menschen zur Eheschließung und zur vorehelichen Treue (Deut 22, 23�27). Die Hochzeit, die Heimholung der versprochenen Braut, ist Anlass großer Freude, wie es Jeremia beschreibt: �Jubelruf und Freudenruf, der Ruf des Bräutigams und der Ruf der Braut� (16, 9). Jesus bezieht sich mehrmals auf dieses Freudenfest, er vergleicht sich mit dem Bräutigam und gibt seinen Gegnern zu verstehen, dass die Hochzeitsgäste nicht trauern können, solange der Bräutigam bei ihnen ist (Mt 9, 15).Ihre Vollendung erfährt die Eheschließung durch ihren Vollzug im Einswerden von Mann und Frau. Das vor dem Angesicht Gottes erklärte Treueversprechen hat jetzt nicht nur rechtliche Geltung, es besitzt auch eine tiefe religiöse Bedeutung. Der Prophet Ezechiel formuliert es in dem ehelichen Bild der Verbindung zwischen Gott und seiner Braut Jerusalem so: �Ich leistete dir einen Eid und ging mit dir einen Bund ein . . . und du wurdest mein� (Ez 16, 8).
Eheliche Untreue � Scheidung. Eheliche Untreue wird in biblischer Zeit als ein schweres Delikt angesehen. Eine Ehefrau, die man beim Ehebruch ertappt, muss ihr Vergehen mit dem Tod bezahlen (Deut 22, 21). So soll die Ehebrecherin gesteinigt werden, die man vor Jesus zerrt (Joh 8, 1�11). Den Mann, erwischt mit einer verlobten oder verheirateten Frau, erwartet das gleiche Schicksal. Die Ehe gilt von ihrem Wesen her als von Gott eingesetzt und ist unauflöslich. Die Scheidung ist nicht ausdrücklich verboten, sie ist eher �geduldet�, wenn sich kein Ausweg mehr bietet. Dem Ehemann wird das Recht zugestanden, seine Frau mit einer Scheidungsurkunde zu entlassen (Deut 24, 1, die Geschiedene kehrt gewöhnlich in ihr Elternhaus zurück (vgl. Lev 22, 13). Sie kann wieder heiraten, doch ihr Schicksal ist nicht beneidenswert, da sie als die Verlassene angesehen wird (Jes 54, 6). Der Prophet Maleachi verurteilt die ganze Scheidungspraxis in einer niederschmetternden Passage, indem er sie mit einem Verrat an Gott gleichsetzt: �Handle nicht treulos an der Frau deiner Jugend! Wenn einer seine Frau aus Abneigung verstößt, spricht der Herr, Israels Gott, dann befleckt er sich mit einer Gewalttat.� (Mal 2, 15�16)
Stichwort
Die Hochzeitsfeier
Als ideale Jahreszeit für eine Hochzeit gilt der Herbst. Die Traubenlese ist vorbei, die Ernte eingefahren � ein weiterer Anlass zur Freude und zum Jubel. Viele Verwandte und Gäste sind geladen, das Fest kann Tage und Nächte dauern (Gen 29, 22). Einer der wichtigsten Augenblicke ist der Eintritt der Braut ins Haus ihres Bräutigams am Abend vor der Hochzeit. Der festlich geschmückte Bräutigam (Jes 61, 10) holt in Begleitung seiner Freunde seine Verlobte heim. Auf dem Haupt trägt er ein Diadem, das er aus der Hand seiner Mutter erhalten hat (Hl 3, 11). Die Braut wird dem Bräutigam übergeben, die Eltern sprechen ein Segensgebet über ihre Tochter. In Anwesenheit ihrer Freundinnen und unter Tanz, Jubel und Musik wird die Erwählte in das Haus des Bräutigams geleitet. Das Hohelied der Liebe mag in einer solch festlichen Prozession entstanden sein: �Wende dich, Schulamit . . . damit wir dich betrachten . . . wie schön sind deine Schritte in den Sandalen, du Edelgeborene� (vgl. Hld 7, 1�2). Der Bräutigam umhüllt die ihm Angetraute mit seinem Mantel als Symbol für den ehelichen Schutz (Ruth 3, 9). Der Abend wird unter Gesang und Spiel verbracht. Während der Bräutigam in vollen Zügen daran teilnimmt, zieht sich die Braut in einem Raum des Hauses zurück, der für ihr privates Leben ausgestattet ist. Gegen Abend bringen die Gäste dem Bräutigam ihre Geschenke. Ein opulentes Mahl wird aufgetragen, Männer und Frauen speisen in getrennten Gruppen. Die Freundinnen der Braut erwarten mit ihr sehnlichst den Bräutigam, der sich bei seinen Freunden aufhält. Endlich erschallt in der Nacht der Ruf: �Der Bräutigam kommt�, wie es uns der Evangelist im Gleichnis von den zehn Jungfrauen erzählt (Mt 25, 6). Die Mädchen eilen dem Bräutigam mit brennenden Lampen entgegen und begleiten das Hochzeitspaar in ihr Schlafgemach.