Die Tatsache ist kurios: Je mehr Fortschritte die Medizin macht und je mehr sie das Leben verlängern kann, desto größere Probleme ergeben sich rund um Sterben und Tod.
Wann soll eine medizinische Behandlung nicht mehr weitergeführt werden und ein Mensch sterben dürfen? Wer bestimmt darüber? Welche Rechte haben dabei Patienten, Ärzte und Angehörige? – Das sind keine akademischen Gedankenexperimente, sondern die Auseinandersetzung mit diesen Fragen wird für immer mehr Menschen unausweichlich. „Die Patientenverfügung ist dazu ein hilfreiches Instrument“, sagt Edeltraud Koller. Die Assistentin am Institut für Moraltheologie an der KTU Linz geht in ihrem Vortrag „Selbstbestimmt sterben“ diesem Themenbereich nach. Seit Juni 2006 ist in Österreich ein Gesetz über die Patientenverfügung in Kraft. Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen ein Mensch einmal nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, wenn er sich zum Zeitpunkt der Entscheidung darüber selbst nicht mehr artikulieren kann.
Das Gespräch befreit. Konkret sind damit Fragen der künstlichen Ernährung über Sonden angesprochen oder Intensivmaßnahmen, die die Körperfunktionen verlängern, nicht aber das Leben. Koller geht es in ihrem Vortrag nicht um die juristischen Unterscheidungen zwischen verbindlicher und beachtlicher Patientenverfügung. „Wenn jemand weiß, dass er auf eine schwere Krankheit zugeht oder sich ein schweres Leiden rapide verschlechtert, ist es sinnvoll, sich über Sterben und Tod Gedanken zu machen.“ Ebenso wichtig wie mit sich selbst ins Reine zu kommen, ist das Gespräch mit den Angehörigen, unterstreicht die Moraltheologin: Über den Tod zu reden ist zumeist nicht einfach, aber für die Anhörigen oft sehr befreiend, wenn sie wirklich um die Vorstellungen des kranken Menschen wissen.
Patientenverfügung praktisch. Dass die Patientenverfügung ein – wenn auch getarnter – Schritt Richtung Euthanasie sein könnte, ist für Koller auszuschließen. Dies unterbindet das sehr rigoros formulierte Gesetz. In Österreich sollen rund 130.000 Menschen eine Patientenverfügung gemacht haben. Informationen über eine Abfassung finden sich unter - www.sozialversicherung.at
Einladung
Theologie vor Ort Mit der Initiative „Theologie vor Ort“ geht die Katholisch-Theologische Privatuniversität Linz (KTU) in die drei diözesanen regionalen Bildungszentren (Steyr, Attnang-Puchheim und Ried i. Innkreis). Die sechsteilige Reihe steht unter dem Thema „Am Ende: das Leben“.
MMag. Edeltraud Koller, Universitätsassistentin am Institut für Moraltheologie, referiert über „Selbstbestimmt sterben. Patientenverfügung und Hilfe beim Sterben“.
- Di., 21. Nov. 2006, um 19.30 Uhr im Bildungszentrum St. Franziskus, Ried im Innkreis. - Mi., 22. Nov. 2006, um 20 Uhr im Maximilianhaus Attnang-Puchheim - Do., 23. Nov. 2006, um 19.30 Uhr im Dominikanerhaus Steyr - Eintritt: Euro 7,–.