Der Schutz der Nichtraucher ist in den Pfarren ein Anliegen. Das ergab eine Blitzumfrage der KirchenZeitung unter oberösterreichischen Pfarrern. Allerdings mangelt es da und dort noch an der Umsetzung des Schutzes, vor allem im Pfarrbuffet und manchen Heimräumen.
Das sonntägliche Pfarrbuffet oder ein gemütlicher Abend im Pfarrheim: Die Verlockung für Raucher/innen ist groß, sich eine Zigarette anzuzünden. In vielen Fällen sagt auch niemand: Nein, hier nicht! Dieses Nein-hier-Nicht! wäre aber wichtig, um dem Ziel des Gesetzes zu entsprechen. Pfarren hätten in Sachen Rauchfreiheit auch eine Vorbild-Funktion zu erfüllen, meinen Rauch-Enthaltsame.
Öffentlich geschlossener Raum. In diesen Tagen erhalten alle Pfarren ein Schreiben der diözesanen Finanzkammer, in dem auf die Rechtslage aufmerksam gemacht wird. Laut österreichischem Tabakgesetz aus dem Jahr 2004 kann Rauchen in öffentlichen Räumen, wie das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen erläutert, nur eine Ausnahme sein: „Seit 1. Jänner 2005 besteht, von einzelnen Bereichen abgesehen, ein gesetzliches Rauchverbot an geschlossenen öffentlichen Orten. Ausnahme vom Rauchverbot gibt es nur, wenn mehrere Räume vorhanden sind, von denen ein Teil als solche bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist.“ Der Tabakrauch darf dabei nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringen. Wird ein Raum mehrfach genutzt, ist dafür Sorge zu tragen, dass nachkommende Gruppen nicht vom kalten Rauch voriger Gruppen beeinträchtigt sind.
Pfarrbuffet, Jugendclub. Dr. Franz Pietsch vom Gesundheitsministerium betont, dass das Pfarrbuffet und alle pfarrlichen Veranstaltungsräume, besonders auch die Jugendräume und der „Jugendclub“ öffentliche Räume sind. Sie fallen daher unter das generelle Rauchverbot. Fast alle befragten Pfarren sagen auch, dass in den Jugendräumen nicht geraucht wird. Nur eine Linzer Pfarre berichtet, dass es im Jugendclub nebelt. Die Rauch-Duldung ist sonst gemischt. In manchen Pfarrheimen wird grundsätzlich nicht geraucht, in manchen werden nur im Buffet „Rauchopfer dargebracht“. Dort sind Raucherzonen eingerichtet, da mischt sich alles durch. Einige Pfarren schicken zum Rauchen ins Freie, wo auch genügend Ascher aufgestellt sind.
Kennzeichnungspflicht und Strafen. Das Tabakgesetz verpflichtet zur deutlichen Kennzeichnung der Rauchverbote („Rauchen verboten“ bzw. Rauchverbotssymbole). Seit 1. Jänner 2007 stellt die Nichtbeachtung dieser Kennzeichnungspflicht eine Verwaltungsübertretung dar. Es drohen bis zu 720 Euro Strafe. In vielen Pfarren sind die Verbotszeichen allerdings noch kaum angebracht. Die Pfarren betonen, die Kennzeichnung jetzt angehen zu wollen.
UMFRAGE:
Möchten Sie, dass die Pfarrheime grundsätzlich rauchfrei sind?
JA - Tel. 0732/7610-39 71
NEIN - Tel. 0732/7610-39 70
Rufen Sie bitte bis Montag, 29. Jänner 2007, 12:00 Uhr, an!