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Rechtsstaat humanitär ergänzt

Interview mit Vizekanzler und Finanzminister Mag. Wilhelm Molterer
Ausgabe: 2007/20, Restsstaat, Molterer, Politik, Jugendarbeitslosigkeit, Jugendliche, ÖVP, Ökosteuer, Tobin-Steuer, Asylrecht
16.05.2007
- Ernst Gansinger
Markus Holzer, Alt-?SU, KHG, Katholische Hochschulgemeinde, Treffen, EU, Br?ssel, Europa, Willi Molterer, Marco Ginner, Studentenvertreter, Diskussion, verschwommene gehende Person im Hintergrund
Markus Holzer, Alt-?SU, KHG, Katholische Hochschulgemeinde, Treffen, EU, Br?ssel, Europa, Willi Molterer, Marco Ginner, Studentenvertreter, Diskussion, verschwommene gehende Person im Hintergrund
© honorarpflichtig, Ernst Gansinger





Vizekanzler und Finanzminister Mag. Wilhelm Molterer sagt im KirchenZeitungs-Gespräch, dass die Politik gegen Jugendarbeitslosigkeit besser werden muss und dass humanitäre Ergänzungen zu rechtsstaatlichen Kriterien ein schwieriges Thema sind.

Mehr als 60.000 Jugendliche sind arbeitslos.
Molterer: Es ist im Sinne der Würde des Menschen das Wichtigste, dass alle, die arbeiten wollen, auch arbeiten können. Dass dazu Wachstum wichtig ist, steht außer Streit und das bestätigt ja auch die sinkende Arbeitslosenrate. Bei der Jugendarbeitslosigkeit sind wir allerdings immer gefordert. Ein Grund dafür sind fehlende Qualifikationen arbeitsloser Jugendlicher. Wir müssen das Bildungsangebot möglichst breit gestalten. Die Durchlässigkeit muss besser werden. Ein Facharbeiter soll zum Beispiel studieren können.

2010 soll eine Lohnsteuerreform kommen. Wird Österreich in Zukunft auch anders steuern. Etwa durch Ökosteuern?
Es gibt ein paar strukturelle Überlegungen. Die Reform kann sich nicht nur auf die Tarifpolitik beschränken. Priorität hat die Entlastung, insbesondere der Lohn- und Einkommenssteuer und der Unternehmen. Öko-Elemente machen Sinn, zum Teil haben wir sie schon, etwa bei der Mineralölsteuer.

Die ÖVP hält wenig vom Grundeinkommen. Einkommen ohne Arbeit soll an die Verpflichtung zur Aus- und Weiterbildung geknüpft werden; Langzeitarbeitslose sollen zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden. So will es die ÖVP.
Ich bin strikt gegen ein arbeitsloses Grundeinkommen. Ich meine, das ist auch mit der Katholischen Soziallehre nicht vereinbar, weil es den Wert und die Würde der Arbeit relativiert. Ich bin für den Ausbau der Mindestsicherung, Notstandshilfe, Sozialhilfe. Ich bin zum offenen Diskurs mit der Katholischen Sozialakademie bereit.

Vordenker halten die Tobin-Steuer, eine geringfügige Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Geldgeschäfte, für sinnvoll, um spekulative Kapitalflüsse deutlich reduzieren zu können. Wie stehen Sie dazu?
Ich bin sehr dafür, sowohl von der Finanzierung her als auch von der Strukturwirkung. Ebenso eine Besteuerung von Kerosin. Es ist ja bedenklich, dass etwa in Berlin das Taxi zum Flughafen teurer ist als der Flug nach London.

Tschechien habe das Melker Abkommen zu Temelin gebrochen. Grenzblockaden sollen die Regierung drängen, die Klage gegen Tschechien einzubringen.
Tschechien hat das Abkommen nicht erfüllt. Wir werden auf Erfüllung pochen. Grenzblockaden halte ich für falsch. Sie arbeiten jenen in Tschechien zu, die in Sachen Temelin nicht unsere Partner sind.

Es mehren sich die Fälle, in denen Gemeinden, Pfarren, Schulen für den Verbleib von Asylwerbern kämpfen.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Asyl, Zuwanderung und Integration. Österreich ist ein Asylland und wird es bleiben, wenn das Asylrecht nachgewiesen wird. Die Schwäche des Systems sind zu lange dauernde Verfahren. Ich bin für eine geregelte Zuwanderung. Früher oder später, davon bin ich überzeugt, werden wir wie in den USA oder Australien „Green Cards“ ausgeben. Bei der Integration setze ich den Hauptschwerpunkt an. Es gibt so viele, die schon lange in Österreich sind, aber nicht integriert sind. So entstehen Spannungen, auch im religiösen Bereich.

So weit das Grundsätzliche. Aber entschieden wird es im konkreten Fall. Etwa in Marchtrenk oder in Perg, wo beliebte und integrierte Familien von Abschiebung bedroht sind.
Es ist wirklich ein großes Spannungsverhältnis. Ich halte es trotzdem für keine Lösung, dass nach einer bestimmten Frist das Bleiberecht automatisch gegeben sein soll. Das würde bedeuten, dass die Verfahren so lange hinausgezögert werden, bis die Frist erreicht ist. Aber es ist eine schwierige Frage: Wo definiert der Rechtsstaat Kriterien und wo braucht es in Ergänzung dazu humanitäre Überlegungen!
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