Seit knapp einem Jahr ist in Österreich gesetzlich geregelt: Eine Person kann verbindlich Behandlungsmethoden ablehnen für den Fall, dass sie selbst nicht mehr fähig ist, sich zu artikulieren.
Was auf das erste Hinhören als absoluter Ausnahmefall klingt, der nur wenige Menschen betrifft, entpuppt sich in der gesellschaftlichen Debatte als heißes Eisen, über das nicht ohne Emotionen gesprochen werden kann, erklärt Mag. Nikolaus Herdega von der OÖ Ärztekammer: „Es geht um die unausweichliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Sterben und den damit verbundenen Ängsten.“
Im Jahr 2006 wurden bei der Patientenvertretung des Landes OÖ 16 Patientenverfügungen für verbindlich erklärt, in den ersten Monaten des heurigen Jahres waren es bereits 56. Als Hauptgrund für die Errichtung einer verbindlichen Patienten-Verfügung wird der Wunsch angegeben in Würde und möglichst schmerzfrei sterben zu wollen, weiß Dr. Renate Hammer von der Patientenvertretung aus der Beratungspraxis.
Der ärztliche Leiter des Elisabethinenkrankenhauses Dr. Franz Harnoncourt lenkt den Blickwinkel auf das gewandelte Arzt -Patientenverhältnis: Dass eine verbindliche Patientenverfügung rechtsgültig ist, steht außer Zweifel, aber diese sieht Harnoncourt auch als Appell der Patienten an die Ärzte in allen Lebenssituationen ihre Persönlichkeit und Würde zu wahren.
Wichtig sei, tragfähige Patientenbeziehungen aufzubauen. Der Ethiker Prof. Dr. Helmut Renöckl stellte die Frage nach der Patientenverfügung in den weiteren Horizont der Freiheit und betonte, dass es anspruchsvoll sei, das Leben in Freiheit zu gestalten.