KsR. David Holzner, Pfarrer in Nußdorf und Abtsdorf, borgte einer Frau in Notlage 119.000 Euro. Es handelte sich dabei um Geld, das den Pfarren gehörte. Bei der internen Revision der Diözese Linz Mitte Juli flog die Sache auf. Seit vergangener Woche sind alle Außenstände an die beiden Pfarren wieder zurückbezahlt.
Knappe 120.000 Euro lieh der Nußdorfer Pfarrer David Holzner einer Mondseerin aus Hilfsbereitschaft seit August 2005. Nach Angaben des Pfarrers nützte die Frau seine Gutgläubigkeit aus, indem sie vorgab, Schulden von ihrem Mann übernommen zu haben und deshalb kurzfristig Geld benötigte. Pfarrer KsR. David Holzner hat ihr den Kredit aus Pfarrgeldern gegeben. Da die Kirchenrechnung nicht rechtzeitig vorgelegt wurde, deckte die interne Revision der Diözesanfinanzkammer (DFK) die Missstände auf. „Die Kontrollmechanismen haben funktioniert“, betont Diözesansprecher Mag. Ferdinand Kaineder.
Klärung. Nach einem klärenden Gespräch mit der Diözesanleitung hat Pfarrer Holzner alle Ausstände zurückbezahlt. Dafür hat er Privatkredite aufgenommen. Die Diözese wird ihn dabei unterstützen, dass er seine Rückforderungen gegenüber der Frau, der er das Geld in gutem Glauben geliehen hat, umgehend rechtlich geltend macht. Die komplette pfarrliche Finanzverwaltung wird ab sofort von je einem Mitglied der PGR in Abtsdorf und Nußdorf übernommen. Normalerweise ist der Pfarrer letztveranwortlich in Finanzangelegenheiten der Pfarre, diese Funktion übernehmen bis auf Weiteres die beiden PGR-Mitglieder. Die Kompetenzen des Finanzausschusses ändern sich dadurch aber nicht.
Sechs Wochen Urlaub. Holzner wird in den nächsten sechs Wochen auf Urlaub sein, was danach folgt ist offen: „Ich habe einen Fehler gemacht, mehr sage ich dazu nicht,“ ist Holzner auf KirchenZeitungs-Anfrage wortkarg. Im Gespräch mit den OÖNachrichten kündigte er aber an, Nußdorf für immer verlassen zu wollen. Klar ist, dass in der Zwischenzeit Dechant Mag. Josef Schreiner die Vertretung in den Pfarren mit Unterstützung anderer Seelsorger übernimmt.
Kontrolle und Haftung
Die Kirchenrechnung jeder Pfarre wird von pfarrlichen Rechnungsprüfern der Pfarre kontrolliert und dem Finanzausschuss vorgelegt. Bei Unregelmäßigkeiten (im Fall Nussdorf wurde die Kirchenrechnung des letzten Jahres nicht abgeliefert) tritt die Diözesane Finanzkammer auf den Plan, genauer die Revisionsstelle. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässig verursachtem Schaden haften grundsätzlich alle jene, die die Beschlüsse mitgetragen haben (kann theoretisch der gesamte PGR sein). Im Fall Nußdorf haftet nur der Pfarrer, der wie überall die Letztverantwortung für die Pfarrfinanzen hat. Die FA-Mitglieder wussten nichts über die Vorgänge in ihrer Pfarre.