Auch wenn Ex-Partner nichts mehr miteinander zu tun haben wollen: Bei Anlässen wie Taufe, Erstkommunion, Hochzeit oder Begräbnis treffen sie einander. – Was auch für Seelsorger/innen nicht immer einfach ist.
Herbert Schiller ist ehrenamtlicher Diakon in Schwanenstadt. Er erlebt oft bei Taufen, dass die Großeltern des Täuflings geschieden sind. Da taucht die Frage auf: „Wo setzen wir den Papa mit seiner neuen Frau hin?“ oder „Darf der überhaupt dabei sein?“ Wie Seelsorger/innen mit „veränderten und unversöhnten Beziehungskonstellationen“ umgehen können, war Thema einer Weiterbildung des Instituts für Pastorale Fortbildung in Linz. Auch Wolfgang Zopf, Diakon in St. Florian/Inn und Altenheimseelsorger, kennt die Frage, ob es überhaupt sein darf, dass Geschiedene zu diesen Feiern eingeladen werden. Er erlebt Geschiedene, die ihre gemeinsame Geschichte gut aufgearbeitet haben, aber auch welche, die überhaupt nicht miteinander reden. „Da kann ich auch keine Wunder wirken“, meint er. „Manchmal ist es gut, wenn man das Gott überlassen kann.“ Belastend ist die Situation aber oft für Eltern eines Täuflings oder für ein Brautpaar. Rene Toifl macht sein Pastorales Einführungsjahr und wird danach in der Seelsorge arbeiten. Er möchte Menschen in schwierigenBeziehungskonstellationen zeigen, dass auch sie in der Kirche willkommen sind. Über ein „Handwerkszeug“ für seine Arbeit ist er froh.
Vorher abklären. Für Andrea Holzer-Breid von der Abteilung Ehe und Familie ist ganz klar, dass zu Anlässen wie Erstkommunion und Firmung, später Hochzeit oder Taufe, beide Elternteile gehören. „Da gibt es dieses Familiensystem, auch wenn’s schon andere gibt. Wenn dafür kein Platz ist, ist es für ein Kind bedrohlich.“ Bereits vor einem Fest sollten Ex-Partner abklären, ob sie so weit sind, dass sie miteinander reden können. Hilfe kann dabei eine Beratung geben.
- Beratungen bietet die Abteilung für Ehe und Familie an: Tel. 0732/77 36 76.