Auf einer Internetseite ist die Annonce vom Jänner 2010 stehen geblieben: Suche nach einem Ferialjob für Juli und/oder August 2010, besitze Kenntnisse in Textverarbeitung, Maschinschreiben und Buchhaltung ...
Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr und nach der 9. Schulstufe darf man ferialjobben. Ob die im Vorspann erwähnte Jugendliche einen guten Job gefunden hat? Sicher werden nicht alle der tausenden Sommerjob-Interessierten in einem lukrativen Arbeitsumfeld landen. In erster Linie geht es den Jugendlichen auch darum, etwas zu verdienen. Aber es gibt viele, die sind für Schule und Studium darauf angewiesen, ein Praktikum vorweisen zu können. Die Arbeiterkammer OÖ schätzt, dass 2000 junge Oberösterreicher/innen einen Praktikumsplatz brauchen. Das eingangs zitierte Jobinserat ist mit Hinweisen auf Sprachkenntnisse gespickt: Englisch, Französisch, Russisch, Ungarisch. Die meisten Ferialjobs, nicht die Praktikumsplätze, werden allerdings in Bereichen gesucht, in denen nicht die Qualifikation im Vordergrund steht. Hilfsarbeiten etwa.
Wenig Anfragen. Die Gewerkschaft der Privatangestellten GPA djp hat eine Aktionswoche zu Ferienjob und Praktikum unter dem Titel „FAIR statt PREKÄR“ gestartet. Wir haben bei der Arbeiterkammer nachgefragt, worauf Ferialjob-Suchende achten sollen. – Vorweg: Es gibt nicht viele Klagen! Peter Hosner, Leiter der Abteilung Rechtsschutz der AK, gibt ein paar Tipps: Etwa, einen schriftlichen Dienstzettel verlangen, wenn er nicht ohnedies ausgestellt wird.
Bezahlung. Beim Lohn gelten die Kollektivverträge. Im Gastgewerbe müssen Praktikant/innen wie Lehrlinge entschädigt werden und ab 16 Jahren dürfen sie bis 23 Uhr arbeiten. Hosner weist darauf hin, dass Urlaubsersatzleistung zusteht (etwa zwei Tage pro Monat), wenn kein Urlaub konsumiert wird, sowie der aliquote Anteil am Urlaubs- und Weihnachtsgeld.