Wer meinte, mit der Präsentation des aufgefrischten Regierungsprogramms vergangene Woche sei die leidige Diskussion um religiöse Symbole in der Öffentlichkeit erledigt, wurde eines Besseren belehrt.
08.02.2017 - Heinz Niedermeier
Allem Anschein nach soll das Kreuz am Richtertisch belassen, Richtern, Staatsanwälten und Polizisten aber religiöse Kleidungsstücke verboten werden (wobei fast nur über Kopftücher diskutiert wird). Die Frage nach religiösen Symbolen in der Schule rückte aber eher in den Hintergrund. Die für Kultusfragen zuständige Staatssekretärin Muna Duzdar will jedenfalls die Auswirkungen des Neutralitätsgebots mit allen Religionsgemeinschaften im Detail diskutieren. Aus der Richtervereinigung hieß es, auch das Kreuz solle aus dem Gerichtssaal entfernt werden. Das entspricht auch der Meinung, die mehrere Rechtsexperten geäußert hatten. Unumstritten ist in jedem Fall, dass das generelle Verbot der Vollverschleierung (z. B. Burka oder Niqab) kommt.
Leerstellen in sozialen Fragen
Helmut Kukacka, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreichs, unterstützt die Maßnahmen gegen Vollverschleierung und ein Verbot religiöser Symbole bei Richtern, Staatsanwälten und Polizisten. Ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen würde dagegen aber weitere Debatten über religiöse Symbole in der Öffentlichkeit auslösen, warnte er. Caritas-Präsident Michael Landau sagte, Schlüssel zu einem gelingenden Zusammenleben seien nicht Kleidervorschriften, sondern Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt. Das erneuerte Regierungsprogramm enthalte aber in sozialen Fragen „Leerstellen“: Zur Pflege etwa, die ein zentrales Zukunftsthema sei, finde sich nichts darin. Die Mindestlohn- und Bildungspläne der Koalition lobte Landau.