Ein paar gesetzliche Neuerungen bringt das nächste Jahr im Jugendbereich. Etwa bei der Führerscheinausbildung. Ab 1. Jänner 2013 dürfen Jugendliche nun bereits mit 15,5 Jahren (bisher 16,5) mit der L17-Ausbildung beginnen. Alleine fahren dürfen sie aber weiterhin erst ab dem 17. Geburtstag und nach bestandener Prüfung. Zudem dürfen Teenager nun mit 16 Jahren mit der Motorradausbildung beginnen. Bei bestandener Prüfung dürfen 16-Jährige dann Leichtmotorräder (bis 125 cm2) steuern. Schönheits-Operationen sind künftig für unter 16-Jährige verboten, außerdem dürfen entsprechende Eingriffe nicht mehr beworben werden.
Gefahr für den Körper. Für unter 16-Jährige ist die Durchführung von Eingriffen ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten. Bei 16- bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen nur eingeschränkt durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine psychologische Beratung sowie die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten.
Neuerungen wird es voraussichtlich auch beim Jugendschutz im Jahr 2013 geben. Geplant ist, dass die erlaubte Ausgehzeit für unter 14-Jährige von 22 Uhr auf 23 Uhr verlängert wird, für 14- bis 16-Jährige von Mitternacht auf ein Uhr früh. 16-Jährige dürfen in Oberösterreich bereits jetzt ohne Aufsicht zeitlich unbegrenzt unterwegs sein.