Dienstag vergangener Woche hatte ein Strafgericht in Kairo 43 Mitarbeiter/-innen von Nichtregierungsorganisationen zu teils langen Haftstrafen verurteilt. Von der Entscheidung ist auch die deutsche Konrad-Adenauer-Stiftung betroffen. Der Vorsitzende der Stiftung und ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, wertete das Urteil als „schlimme Nachricht“ für die Stiftung und „schweren Schlag gegen die Zivilgesellschaft und den Rechtsstaat in Ägypten“. Gleichzeitig nimmt in Ägypten nach Informationen der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Zahl der Anklagen wegen Gotteslästerung sprunghaft zu. Zu den jüngsten Anklagen und Urteilen wegen Blasphemie zählte die IGFM sieben mittlerweile bekannt gewordene Fälle von Todesurteilen auf. Unter Hosni Mubarak habe es jährlich im Schnitt lediglich ein bis zwei Prozesse dieser Art gegeben.
Die GfbV sprach von 36 Blasphemieverfahren in den Jahren 2011/2012. Zehn Personen seien verurteilt worden. Seit der Machtübernahme der Muslimbrüder seien Blasphemie-Vorwürfe „von einem Randphänomen zu einem Machtmittel“ geworden, betonte die IGFM. Erschreckend sei die Härte der Urteile. Die IGFM sprach sich für die Abschaffung von Blasphemiegesetzen aus. Opfer der Vorwürfe seien meist Angehörige von Minderheiten. Laut GfbV fühlen sich koptische Christ/innen in Ägypten durch die steigende Zahl der Blasphemieverfahren zunehmend eingeschüchtert und in ihrer Glaubensfreiheit verletzt.