BRIEF_KASTEN
In manchen Fällen mag das daran liegen, dass sie sich auf eine Art und Weise äußern, die beleidigend oder herabwürdigend ist. So etwas hat in einer Debatte nichts verloren und auch kein Recht auf die Aufmerksamkeit anderer.
In anderen Fällen ist auf Nachfrage zu hören, man befürchte Konsequenzen und dadurch sei die freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Aber welche Konsequenzen könnten das sein? Die wenigen gesetzlichen Beschränkungen haben sehr gute Gründe, etwa das Verbot nationalsozialistischer Widerbetätigung. Es mag auch vereinzelt Konsequenzen haben, wenn etwa die geäußerte Meinung stark mit den Werten des Arbeitgebers kollidiert. Das ist ein Problem und es wäre jeweils zu prüfen, ob die Auswirkungen rechtlichen Bestand haben.
In den allermeisten Fällen hat man aber lediglich Widerspruch und die Konfrontation mit Gegenargumenten zu „befürchten“. Und das ist keine „Einschränkung der Meinungsfreiheit“, sondern persönliche Angst oder Unwille, die eigene Meinung gegebenenfalls korrigieren zu müssen.
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