KOMMENTAR_
Aktiv nahmen sie dieses Recht am 16. Februar 1919 bei der Wahl zur Konstitutionierenden Nationalversammlung in Anspruch. Wir verdanken das großartigen Frauen wie Hildegard Burjan, der Gründerin der katholischen Schwesternschaft „Caritas Socialis“, oder der Frauenrechtlerin Adelheid Popp. Sie waren Vorkämpferinnen im Hinblick auf ungleiche Entlohnung, auf Arbeitnehmerschutz und Frauenwahlrecht. Doch es gilt weiterzukämpfen, denn um die Gleichstellung von Mann und Frau ist es immer noch nicht optimal bestellt.
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