BRIEF_KASTEN
Da gezielt von Kopfbedeckungen „nach islamischen Traditionen“ die Rede ist, wird man aller Voraussicht nach erneut vor dem VfGH scheitern: Das Gleichheitsgebot lässt eine Regelung für nur eine Religion nicht zu. Der Verdacht der reinen Showpolitik drängt sich auf.
Das ist schade, denn das Ziel, Mädchen und Frauen vor Unterdrückung und Zwang zu bewahren, ist richtig.
Zur Erreichung dieses Ziels gibt es überlegenswerte Ansätze: Erstens könnte man das Gesetz religionsneutral halten. Dann wäre Kleidung verboten, welche die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Schule durch gegenteilige Wirkung untergräbt. Der Gleichheitsgrundsatz wäre dann ein Argument für und nicht gegen das Gesetz.
Zweitens könnte man – einer Überlegung renommierter Experten folgend – das Gesetz so formulieren, dass es die Schulleitung verpflichtet, bei anders nicht lösbaren Problemen (z.B. Burschen oder Eltern setzen Mädchen unter Druck) in der jeweiligen Schule ein Kopftuchverbot auszusprechen.
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