KOMMENTAR_
„Man sollte in der EU ein Referendum darüber abhalten, ob man Orbán in der EU noch tolerieren will“, sagte Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn. Das Problem dabei ist, dass das EU-Recht keine Rauswurfregel kennt – auch nicht per Referendum. Aber das untolerierbare Verhalten der Regierungen von Ungarn und Polen zeigt deutlich, dass es diese Regelung braucht. Das bedeutet nicht, dass man beide Staaten automatisch aus der EU werfen sollte, zumal es durchaus Unterschiede gibt: Die Rechtsstaatlichkeit ist in beiden Ländern angegriffen, in Polen geht es aber vor allem um die Unabhängigkeit der Justiz, in Ungarn sind Korruption, Medienfreiheit und zuletzt vor allem das Vorgehen gegen sexuelle Minderheit die Themen. In beiden Situationen würde eine Rauswurfregel eine klare Entscheidung in den Staaten herbeiführen: Entweder ihre Regierungen verhalten sich wie es in liberalen Demokratien üblich ist, oder sie fliegen raus. Die derzeitige Situation, dass Ungarn und Polen EU-Geld einstreifen, aber rechtsstaatliche, vernünftige, humane und rationale Werte verhöhnen (und dafür auch das Christentum dreist missbrauchen), wäre vorbei. Es wäre auch die Rute ins Fenster der anderen Visegrád-Staaten und jener Politiker in weiteren EU-Staaten, die zum Beispiel glauben, Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechte bräuchte man nicht ernst zu nehmen.
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