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Erstens: Ist ein Verbot ein sinnvolles Mittel gegen erzwungenes Kopftuchtragen? Zweitens: Ist es rechtlich machbar? Drittens: Will die Bundesregierung Mädchen helfen oder nur ein zugkräftiges Thema lancieren?
Die Antwort auf die dritte Frage hängt vom Vertrauen des Bürgers in die Regierung ab. Jeder muss sie sich selbst beantworten. Die zweite Frage ist heikel: Ein Gesetz konkret gegen das muslimische Kopftuch wäre verfassungswidrig. Bei zu allgemeiner Regelung ist auch das Tragen einer jüdischen Kippa oder eines Kreuzes gefährdet. Bei der Umsetzung müssen Juristen also genau sein.
Bleibt die Frage, ob ein Verbot das richtige Mittel ist. Die Antwort ist ein „Ja mit Bauchweh“. Besser wäre in jedem Fall, man könnte die paar Eltern, die es betrifft, mit Vernunft überzeugen. Da eine entsprechende Offenheit aber in diesen – sicher wenigen – Fällen gerade nicht zu erwarten ist, braucht es trotz kleiner Zahl eine gesetzliche Handhabe. Leider.
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