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Wenn Staatsanwaltschaften in Wahlkampfzeiten die Tätigkeiten von Politiker/innen und ihrem Umfeld untersuchen, ist das zwar heikel. Aber wenn Parteienvertreter nun Finten oder gar „Willkür“ vermuten und das groß hinausposaunen, zeugt das entweder von einem falschen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit oder Unwissenheit über die österreichische Gesetzeslage. Beides disqualifiziert von der Eignung für ein Staatsamt.
Denn egal ob Ibiza-Video, fragwürdige Postenbesetzung bei den Casinos oder das unter mehr als obskuren Umständen durchgeführte Vernichten von Festplatten aus dem Kanzleramt (es gilt in allen Fällen die Unschuldsvermutung): Was ist die Alternative? Sollen die Staatsanwälte nichts machen? Erstens geht das gar nicht, weil ein Anfangsverdacht auf Begehung von Offizialdelikten vorliegt. In diesen Fällen sind Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei laut Strafprozessordnung zu Ermittlungen verpflichtet. Zweitens haben jene, die sich verdächtig verhielten, ihre Handlungen zuerst gesetzt. Statt sich über Ermittlungen zu empören, wäre das eigene Verhalten zu prüfen und die Staatsanwälte ihre Arbeit machen zu lassen.
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