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Die KirchenZeitung berichtete im Juni über eine jesidische Familie in der Rückkehrberatungseinrichtung des Innenministeriums in Fieberbrunn. Seit fünf Monaten sitzen die Eltern und ihre beiden Kinder auf 1.250 Metern Seehöhe fest. Sie sollten nach Armenien abgeschoben werden. Doch das Land verweigert die Einreise, ebenso vier weitere Länder.
Die Unterstützer/innen in Wartberg an der Krems, wo die Familie jahrelang gelebt hat, haben sich in zwei Briefen an Innenminister Wolfgang Peschorn gewendet: Mit der Bitte um humanitäres Bleiberecht und mit der Bitte um Gewährung einer Ferienzeit in Wartberg, um den Druck, der auf den vier Menschen lastet, zu lindern.
Die Briefe wurden nicht beantwortet.
Es stellt sich die Frage: Welches Exempel will der österreichische Staat statuieren, wenn er mit großem Aufwand versucht, eine integrierte Familie abzuschieben? Wem soll das nützen? Die geplante Abschiebung und ihre Umstände lässt die Eltern verzweifeln. Sie macht die jahrelangen Bemühungen der Unterstützer/innen zunichte. Sie raubt zwei Kindern eine Zukunft, für die sie schon ausgezeichnet Deutsch gelernt haben.
Für Familien wie diese wurde das humanitäre Bleiberecht eingeführt: Das Innenministerium kann es besonders gut integrierten Personen gewähren, auch wenn sie keinen sogenannten legalen Aufenthaltstitel haben. Gerade dem „humanitären“ Bleiberecht sollte es an einer menschlichen Anwendung nicht fehlen.
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