Wort zum Sonntag
Im Jänner 1973 war die Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland mit der zweiten Arbeitssitzung in Würzburg mitten im Laufen. Bei der Synode ging es um die Konkretisierung der Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils, das 1965 geendet hatte. Die Beratungen der Synode waren von einem Thema geprägt: Der Vatikan wollte, dass die von den deutschen Bischöfen bereits 1970 erteilte Erlaubnis von Laienpredigern in der katholischen Kirche wieder rückgängig gemacht wird.
Die deutsche Bischofskonferenz hatte dem vatikanischen Klerusamt jedoch geantwortet, dass sie keinen Anlass sehe, ihre positive Stellungnahme zur Synodenvorlage über die Laienpredigt zu ändern. „Die deutschen Bischöfe versicherten, daß sich trotzdem nichts an der Loyalität der deutschen Kirche gegenüber dem Vatikan (...) ändern werde.“ Nur wären Art, Ton und Zeitpunkt des vatikanischen Einspruchs (knapp vor Synodenbeginn) unzumutbar.
Beobachter:innen der Synode betonten, dass die Versammlung von Resignation bedroht gewesen sei. Deshalb war es wichtig, dass die Bischöfe mit der Laienpredigt nicht noch einen Beratungspunkt aus dem ohnehin stark gekürzten Vorlagenkatalog der Kirchenversammlung gestrichen hätten.
„Bekanntlich haben die Bischöfe kraft ihres Amtes schon die Frage der Sakramentenzulassung von wiederverheirateten Geschiedenen, das Problem ,Priesterweihe für Verheiratete‘ und Überlegungen über die ,Menschliche Sexualität‘ als Beratungspunkte gestrichen“, berichtete die Kirchenzeitung über die Tabuthemen der Synode. Dass so viele wichtige Glaubens- und Lebensfragen bei der Synode ausgeklammert wurden, führte zu der Bildung einer „Synodenopposition“, die scharfe Kritik formulierte. Prominentester Vertreter war dabei der Konzilstheologe Prof .Karl Rahner.
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