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Pflichtfach Ethik für jene Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen

Regierungsvorlage zu Ethikunterricht neu

Weltkirche

Ab dem Schuljahr 2021/22 sollen Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, ab der neunten Schulstufe am Pflichtfach Ethik teilnehmen müssen. Eine entsprechende Regierungsvorlage hat aktuell den Ministerrat passiert.  

Ausgabe: 32/2020
05.08.2020
Der Ethikunterricht neu kommt ab dem Schuljahr 2021/22 für Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen.
Der Ethikunterricht neu kommt ab dem Schuljahr 2021/22 für Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen.
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Die Österreichische Bischofskonferenz hatte diese von der Regierung geplante Variante des Ethikunterrichts während der Begutachtung des entsprechenden Gesetzestextes „ausdrücklich begrüßt“. In einer Stellungnahme von Ende Juni hieß es dazu, „allen Schülerinnen und Schülern ethische Bildung zu vermitteln“, sei eine „Kernaufgabe der österreichischen Schule“. Auch die Evangelische Kirche A.B. und H.B. hatte sich in ihrer Stellungnahme positiv zur Einführung des Ethikunterrichts als alternatives Pflichtfach geäußert.

 

Neue Regierungsvorlage

Derzeit wird Ethik an 233 AHS und BMHS (berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) als Schulversuch für jene angeboten, die konfessionslos oder vom Religionsunterricht abgemeldet sind. Die Regierungsvorlage sieht nun vor, dass dieser Schulversuch für Schüler an AHS und BMHS ins Regelschulwesen überführt wird. Begonnen wird 2021/22 zunächst mit den neunten Schulstufen, im Jahr darauf folgen die neunten und zehnten usw. Der Endausbau wird dann 2025/26 erreicht sein.

 

Konsequenzen

Der Umfang des Ethikunterrichts beträgt zwei Wochenstunden. Er soll laut Gesetzestext „möglichst zeitgleich“ mit dem Religionsunterricht jener Religionsgemeinschaft durchgeführt werden, der die höchste Zahl an Schülern der jeweiligen Schule angehört. Das hat zwei Konsequenzen: Einerseits kann dann der Religionslehrer der jeweiligen Klasse nicht gleichzeitig auch den Ethikunterricht übernehmen. Außerdem wird dadurch verhindert, dass sich Schüler nach dem angesetzten Zeitpunkt im Stundenplan für das eine oder andere entscheiden. Die nunmehrige Regierungsvorlage entspricht weitgehend dem Begutachtungsentwurf. Im Begutachtungsverfahren geäußerte Forderungen nach einem verpflichtenden Ethikunterricht für alle Schüler anstatt nur für am Religionsunterricht nicht teilnehmende Jugendliche wurden nicht berücksichtigt.

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