Wort zum Sonntag
Der 77-jährige Finanzchef des Vatikan ist der bislang höchstrangige Kirchenvertreter, der sich wegen Missbrauchsvorwürfen vor einem weltlichen Gericht verantworten muss. Australischen Medien ist aufgrund der dortigen Rechtslage die Berichterstattung verboten. Das von der Staatsanwaltschaft beantragte Verbot soll zum Schutz des Richters und der Geschworenen vor Beeinflussung durch die Öffentlichkeit dienen und bleibt bis zum Ende des Verfahrens einschließlich einer möglichen Berufungsverhandlung in Kraft.
Offiziell unbekannt sind daher die Anklagepunkte. Es ist aber ein offenes Geheimnis, dass es um zwei Fälle geht: In den 1970er Jahren soll Pell als Priester in der Stadt Ballarat mehrere männliche Teenager in einem Schwimmbad sexuell belästigt haben. Im zweiten Fall geht es um den Vorwurf, Pell habe in den 1990er Jahren als Erzbischof in der Sakristei der Kathedrale von Melbourne Chorknaben missbraucht.
Pell weist die Vorwürfe energisch zurück. Als Erzbischof von Melbourne setzte er erste Standards für die Aufklärung und den Umgang mit Missbrauchsfällen. Vor Prozessbeginn demonstrierte der Kardinal öffentlich Gelassenheit. Für die Dauer des Verfahrens ist Pell von Papst Franziskus freigestellt.
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