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Protest ist ein Menschenrecht, Kultur-Zerstörung nicht

Weltkirche

Ein Österreicher bekannte sich am Montag dazu, während der Synode zusammen mit anderen die indigenen Figuren in den Tiber geworfen zu haben. Der Lebensrechtsaktivist Alexander Tschugguel beruft sich auf das erste Gebot. Warum seine Aktion jedenfalls dennoch abzulehnen ist, erläutert diese Analyse.
 

Ausgabe: 45/2019
05.11.2019
- Heinz Niederleitner
Dass indigene Statuen in Rom (links) in den Tiber geworfen wurden, erinnert an frühere kulturelle Zerstörungen im Namen der Religion (Bilder unten)
Dass indigene Statuen in Rom (links) in den Tiber geworfen wurden, erinnert an frühere kulturelle Zerstörungen im Namen der Religion (Bilder unten)
© VINCENZO PINTO / AFP / picturedesk.com

Das erste Gebot lautet: „Du sollst den Herrn, deinen Gott anbeten und ihm dienen“, also niemanden sonst. Die Kritik von Alexander Tschugguel, aber auch von Kardinälen wie Walter Brandmüller und Gerhard Müller richtet sich also nicht gegen die Figuren, sondern gegen ihre Einbindung in ein Gebet mit dem Papst Anfang Oktober und die Aufstellung in einer Kirche. Mehrere konservative Würdenträger rückten in diesem Kontext sogar den heiligen Bonifacius (7./8. Jahrhundert) als Beispiel hervor, der eine dem germanischen Gott Donar geweihte Eiche gefällt und daraus ein Kreuz gemacht haben soll.
Nun kann man die Verwendung nichtchristlicher Symbole im Gottesdienst kritisieren. Protest ist Ausdruck der Meinungsfreiheit. Bei der Tiber-Aktion in Rom gibt es aber ein Problem. Denn was diese neben dem strafrechtlichen Fragen (in Österreich wären zu prüfen: dauernde Sachentziehung, versuchte Sachbeschädigung, vielleicht Herabwürdigung religiöser Lehren) indiskutabel macht, ist die Protestform. Um gegen die Verwendung der Statuen zu protestieren, war es nicht notwendig, sie in den Tiber zu werfen.
Zu Recht wird heute festgestellt, dass der Siegeszug des Christentums im Römischen Reich (4. Jahrhundert) auch mit kulturellen Verlusten verbunden war. Durchaus zwiespältig ist daher das berühmte Fresko im Konstantinssaal des Vatikanischen Museums zu interpretieren (oben Mitte): Natürlich ist es eine heidnische Götterstatue, die da zerschmettert auf dem Boden liegt – aber auch ein Kulturgegenstand. Tragisch waren auch Bilderstürme in den konfessionellen Auseinandersetzungen. An der Fassade der Kathedrale von Meaux (Frankreich) fehlen den Heiligenfiguren die Köpfe (rechtes Bild): Hugenotten haben sie 1562 abgeschlagen, weil sie die Heiligenverehrung ablehnten.
Es stellt sich insgesamt daher die Frage, wo der geistige Fortschritt geblieben ist, wenn sich selbsternannte Bilderstürmer im 21. Jahrhundert immer noch aus Protest an Kulturgegenständen vergreifen (was an Radikal­islamisten im Nahen Osten erinnert), wenn es zweifellos viele angemessene Protestformen gibt. Sollte man solche Taten und Haltungen nicht geistig überwunden haben? 

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ist Universitätsassistent (post-doc) am Institut für Religionspädagogik und Katechetik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien sowie Beauftragter der Diözese Eisenstadt für den christlich-jüdischen Dialog.

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