Wort zum Sonntag
Im Dezember 2023 wurden die Fusionsdekrete für die Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried ausgesetzt, nachdem es aus acht von 103 Pfarrgemeinden eine Bitte nach Rücknahme gegeben hatte.
Im Rahmen der Bearbeitung der Rekurse gegen die Aufhebungs- und Fusionsdekrete wurde die Diözese durch das zuständige Dikasterium für den Klerus in Rom darauf hingewiesen, dass eine Veränderung in der formalen Ausfertigung der einzelnen Dekrete notwendig sei, der Bischof Manfred Scheuer selbstverständlich nachkommt.
Die Dekrete sind insofern zu verändern, dass nicht nur für jede einzelne Pfarre ein Aufhebungsdekret zu erlassen ist, sondern auch noch ein eigenes Errichtungsdekret für die neue Pfarre ausgefertigt werden muss. Dafür wurde ein Zeitraum bis Ende Oktober 2024 eingeräumt.
Damit kann inhaltlich an der Fusionierung festgehalten werden. Die Einzeldekrete werden in einer aktualisierten Form mit Rechtswirksamkeit vom 1. Jänner 2025 neu ausgestellt.
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