Nach zähem Ringen wurde die Lebensschutzinitiative „One of us“ doch als Bürgerbegehren zugelassen. Jetzt schwenkt das EU-Parlament um. Ein Kommentar von Hans Baumgartner.
Ausgabe: 2013/43
22.10.2013
- Hans Baumgartner
Im Vertrag von Lissabon hat die EU das Instrument des Bürgerbegehrens eingeführt. Lebensschützer wollten diese Möglichkeit nutzen, sind aber zunächst bei der EU-Kommission abgeblitzt, weil für Fragen wie Abtreibung, Euthanasie oder Embryonenschutz die einzelnen Mitgliedsländer zuständig seien. Da es in der EU aber durchaus Politikbereiche gibt, die mit Lebensschutz zu tun haben – wie die Förderung der embryonalen Stammzellenforschung –, wurde die Bürgerinitiative „One of us“ dann doch zugelassen. Jetzt, wo sie erfolgreich ist, will das EU-Parlament unter Anwendung aller möglichen Tricks plötzlich eine Pro-Abtreibungs-Entschließung durchboxen. Ob zuständig oder nicht – Hauptsache wir machen Druck gegen mehr Lebensschutz ist die Parole.