Eine Strafe soll vor allem der Besserung des Straftäters dienen. Doch leider sind es manchmal erst Skandale, die dieses Ziel wieder aufzeigen. Ein Kommentar von Heinz Niederleitner.
Ausgabe: 2014/45, Strafe, Fußfesseln, Reformen
05.11.2014
- Heinz Niederleitner
Zum Beispiel der Fall des wegen Steuerhinterziehung verurteilten Fußballmanagers, der jüngst mit Fußfesseln die Oper besuchen und fein speisen konnte. Da die Fesseln keine Besserung brachten, „sitzt“ er jetzt doch. Dabei ist dieser Fall von Unachtsamkeit der Behörden empörend, aber harmlos. Katastrophal waren dagegen die Erlebnisse eines 14-Jährigen 2013. Er hatte versucht, einem Mann das Handy zu rauben und wurde dann in der U-Haft von einem Mithäftling missbraucht. Solche Zustände können niemanden bessern. Später versprochene Reformen helfen dem jungen Mann auch nichts. Er wurde übrigens nun aus Unreife im Fall des Handyraubs (nicht rechtskräftig) freigesprochen.