Zu heftiger Kritik aus der katholischen Kirche hat eine Mehrheitsempfehlung der Bioethikkommission geführt: Demnach soll sogenannte „Sterbehilfe“ unter bestimmten Umständen straffrei gestellt werden.
Ausgabe: 2015/8, Sterbehilfe
17.02.2015 - Kathpress/NIE
Die Stellungnahme der Bioethikkommission, die beim Bundeskanzleramt angesiedelt ist, enthält auf der einen Seite einen weitgehenden Konsens, soweit es die Palliativ- und Hospizversorgung betrifft: Ein Rechtsanspruch darauf solle sichergestellt werden, die Strukturen seien auszubauen. Die Geister scheiden sich aber beim Thema „Beihilfe zum Selbstmord“. 16 der 25 Mitglieder der Bioethikkommission empfehlen hier eine Reform des Paragrafen 78 des Strafgesetzbuches, der für Verleitung und Beihilfe beim Selbstmord sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. Die Verleitung solle weiter unter Strafe gestellt bleiben, um zu gewährleisten, dass auf sterbenskranke Menschen kein Druck ausgeübt wird, heißt es im Votum.
Straflosigkeit
Bei der Beihilfe solle aber eine Straflosigkeit für Menschen vorgesehen werden, die einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person, die an einer unheilbaren Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung leidet, beim Selbstmord helfen. Voraussetzung solle sein, dass die Beweggründe für einen mit rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen verständlich sind: Konkret meint dies etwa Loyalität oder Mitgefühl. Außerdem solle die Hilfestellung beim Suizid durch Ärzte in bestimmten Fällen „entkriminalisiert“ werden, um es Betroffenen zu ermöglichen, offen mit dem Arzt zu sprechen.
„Falsches Signal“
Die Minderheitenmeinung lehnt eine Veränderung des Paragrafen 78 ab. Eine Straffreistellung der Suizidbeihilfe würde signalisieren, dass es sich dabei „um einen Normalfall der Sterbebegleitung“ handle. Zudem gebe es begriffliche Unschärfen. Dieser Meinung schlossen sich unter anderem die katholischen Moraltheologen Matthias Beck und Walter Schaupp sowie Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie der Bischofskonferenz an. Niemand wolle, dass in „milden Formen der Involvierung Angehöriger“ – etwa allein durch menschlichen Beistand – Anklage erhoben wird, sagte Schaupp. Statt einer Strafgesetzbuch-Änderung wurde von der Minderheit deshalb die Erstellung von Richtlinien angeregt, nach denen Staatsanwälte prüfen können, ob Einzelfälle weiterverfolgt werden müssen oder nicht. Weitgehende Einigkeit in der Bioethikkommission gab es hingegen wieder für die Meinung, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben soll. Nur der Philosoph Peter Kampits kann sich auch das unter besonderen Umständen als straffrei vorstellen.
„Dammbruch“
Vertreter der katholischen Kirche lehnten die Mehrheitsmeinung der Bioethikkommission scharf ab. So sagte zum Beispiel Familienbischof Klaus Küng, er halte die Empfehlung für gefährlich, zumal dies „eine erste massive Aufweichung des Lebensschutzes in Bezug auf das Ende des Lebens“ wäre. Dies könne schwerwiegende Folgen haben und wäre „ein weiterer Dammbruch“. Besonders verwies der Bischof, der selbst Mediziner ist, auf die im hippokratischen Eid begründete Aufgabe der Ärzte zu heilen. Auch Vertreter der Ärztekammer lehnten das Mehrheitsvotum der Bioethikkommission ab, ebenso ÖVP-Vertreter wie Justizminister Brandstetter. SP-Justizsprecher Hannes Jarolim sprach sich dafür aus, die Empfehlungen der Kommission zu diskutieren. Grünen- Gesundheitssprecherin Eva Mückstein sah sich in der Forderung nach Entkriminalisierung der Beihilfe zum Suizid bestätigt. Gespannt wird nun auf den Abschlussbericht der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ im März gewartet. Spätestens dann dürfte sich zeigen, welchen politischen Einfluss die Mehrheitsempfehlung der Bioethikkommission tatsächlich hat.