Vertreter der katholischen Kirche begrüßten die Ergebnisse der Parlamentarischen Enquete zum Thema „Würde am Ende des Lebens“, sahen aber auch Versäumnisse beim Sterbehilfeverbot.
Ausgabe: 2015/11, Enquete, Würde am Ende des Lebens, Sterbehilfe, Parlament
11.03.2015
Zu den unter anderem von der Bischofskonferenz und der Katholischen Aktion Österreichs positiv aufgenommenen Punkten gehört die Empfehlung der Parlamentarier, mit einem Stufenplan bis 2020 die Versorgung aller Österreicher/innen mit Palliativ- und Hospizbetreuung sicherzustellen. Die Bischöfe betonen allerdings auch, dass eine ausreichende Absicherung der derzeitigen „bewährten Gesetzeslage“ weiter am Tapet sei. Hintergrund dafür ist, dass sich die Parlamentarier offenbar nicht auf eine Empfehlung einigen konnten, das Verbot der Sterbehilfe (konkret: Tötung auf Verlangen bzw. Beihilfe zum Selbstmord) in die Verfassung aufzunehmen. Gerda Schaffelhofer, Präsidentin der Katholischen Aktion Österreichs, befürchtet eine „Hintertür“ für jene, die für eine Liberalisierung im Bereich der Sterbehilfe sind. Zuletzt hatte ja eine deutliche Mehrheit in der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes eine Straffreiheit bei Beihilfe zum Selbstmord unter ganz bestimmten Voraussetzungen empfohlen und damit eine breite Debatte entfacht.