Gefängnisse sind keine gute Startrampe in die Zukunft. Justizminister Univ.Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter will daher „vermeiden, dass Jugendliche in Untersuchungshaft kommen“.
Tatsächlich ist 2013 nach dem Bekanntwerden eines Missbrauchsfalls an einem Jugendlichen die „Taskforce Jugend-U-Haft“ gegründet worden und einiges geschehen. Vor vier Wochen wurde dem Parlament der Sicherheitsbericht 2014 vorgestellt. Der Justizminister wies auf einen abnehmenden Trend bei der Zahl inhaftierter Jugendlicher hin. Knapp 100 Jugendliche waren am 1. September 2014 in Haft. Damit betrug ihr Anteil an der Gesamtzahl der Häftlinge 1,2 Prozent.
Justiz arbeitet rasch
Neustart unterstützt das Ziel, Jugendliche nicht hinter Gitter zu bringen, wie Harald Felbermair von Neustart Oberösterreich betont. Man hat gute Erfahrungen mit den Sozialnetz-Konferenzen, die seit Ende 2014 in ganz Österreich angeboten werden (siehe "Stichworte"). Anerkennend spricht Felbermair davon, dass die Justiz bei Jugendlichen sehr rasch arbeitet, bis es zu einem Strafantrag und in weiterer Folge zur Verhandlung kommt. Auch dazu liefert der Sicherheitsbericht Zahlen: Die Verfahrensdauer ist auf durchschnittlich 1,1 Monate gesunken. Sind Jugendliche in Haft, wird zudem getrachtet, dass sie möglichst wenig mit den erwachsenen Häftlingen in Kontakt kommen. So hat die Justizanstalt Linz eine eigene Jugendabteilung.
Wie lang ist man jugendlich?
Es gäbe schon einiges zu verbessern. So spricht sich der Kinder- und Jugendpsychiater Dr. Werner Leixnering im „report 2015“ von Neustart Österreich dafür aus, im Strafrecht der Entwicklungspsychologie Rechnung zu tragen. Dort gilt bis zur Volljährigkeit, 18. Lebensjahr, für Delikte ein milderer Strafrahmen, der dann ansteigt und mit 21 Jahren das einheitliche „ausgewachsene“ Ausmaß erreicht. Leixnerig meint, dass die „Spätadoleszenz“ frühestens mit 22 Jahren abgeschlossen sei und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr nicht anders als Jugendliche angesehen werden sollen. Auch Felbermair stößt in dieses Horn. Neustart mache die Erfahrung, dass erst mit Mitte 20 das kriminelle Potenzial deutlich abnimmt. Bis zu diesem Alter machen sich jugendliches Aufbegehren und Überschießen noch in der Delikthäufigkeit bemerkbar. Strikt spricht sich Felbermair gegen ein da und dort angedachtes Senken der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre aus. „Wir müssen gewiss auf strafrechtlich relevantes Verhalten reagieren. Aber die Frage ist, mit welchen Sanktionen!“
Radikalisierte Jugendliche
Sowohl religiös wie auch ideologisch radikalisierte Jugendliche machen (noch) einen kleinen Prozentsatz jener Fälle aus, um die sich die Justiz kümmern muss. Die häufigsten Tatbestände sind Körperverletzungen (inkl. Drohungen), Eigentums- und Suchtmitteldelikte. Junge Dschihadisten und rechtsradikale Jugendliche aber beschäftigen schon Justiz sowie Resozialisierungs- und Präventions-Einrichtungen, etwa Neustart. Das Thema „Dschihadismus, Rückkehrer“, ist noch jung und es gibt wenig Erfahrung. Neustart bereitet sich auf die zahlenmäßige Zunahme von jugendlichen Dschihadisten vor – durch Weiterbildung über den Salafismus und dazu, wie mit diesem Radikalismus umgegangen werden kann. Minister Brandstetter nennt als Ziel, inhaftierte radikalisierte Jugendliche zu deradikalisieren. Das brauche gute Betreuung. Eine wichtige Aufgabe haben dabei die 46 islamischen Gefängnisseelsorger.
Stichworte
Sozialnetz-Konferenzen
Durchschnittlich sechs bis zwölf Personen werden zur Sozialnetz-Konferenz eingeladen. Sie kommen aus dem familiären, freundschaftlichen oder beruflichen/schulischen Umfeld des Jugendlichen. In diesen von Gericht oder Justizanstalt in Auftrag gegebenen Konferenzen wird mit Unterstützung durch Neustart-Sozialarbeiter/innen vereinbart, wie die Personen den straffällig gewordenen Jugendlichen bei der Gestaltung des Alltags unterstützen können – jede und jeder übernimmt ein bisschen etwas und hilft mit, dass der junge Mensch aus der U-Haft entlassen und bis zur Verhandlung begleitet wird. Die Erfahrungen sind sehr positiv.
Jugendliche in der Bewährungshilfe
2014 waren in Oberösterreich unter den 1727 Personen mit angeordneter Bewährungshilfe 320 Jugendliche bis 18 Jahre.