Die überlegte Einführung von „Asyl auf Zeit“ wird von vielen Organisationen wie Caritas, der Katholischen Aktion oder dem Don-Bosco-Flüchtlingswerk kritisch gesehen.
Für Caritas-Präsident Michael Landau ist „Asyl auf Zeit“ weder „menschlich richtig noch volkswirtschaftlich sinnvoll“. Es gebe bereits jetzt die gesetzliche Möglichkeit, einen bestehenden Asylstatus abzuerkennen, wenn der Asylgrund wegfällt. „Es ist also nicht klar, welche Verbesserung durch eine weitere Gesetzesänderung erreicht werden soll“, stellte Landau die Sinnhaftigkeit der Gesetzesnovelle in Frage. Es sei zudem „unmenschlich“, Flüchtlinge, die nach drei Jahren in Österreich Fuß gefasst hätten, wieder wegzuschicken.
Keine Zukunftsperspektiven
Nach Ansicht des Don-Bosco-Flüchtlingswerks raubt die geplante Gesetzesnovelle zum Asylrecht jungen Flüchtlingen die Zukunftsperspektive. Die Hoffnung auf positiven Asylbescheid sei die wichtigste Motivation für Bildung und Integration der jungen Menschen, so die Erfahrung des Hilfswerks. „Kommt jetzt ,Asyl auf Zeit‘, heißt das für die jungen Menschen, nochmals drei Jahre mit Ungewissheit leben zu müssen“, gab Geschäftsführerin Eva Kern zu bedenken.
Gerda Schaffelhofer, Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich, betonte: „Anstatt Verwaltungsaufwand und damit Geld in ,Asyl auf Zeit‘ und erschwerte Familienzusammenführung zu stecken und damit Integration zu erschweren, sollten alle Kräfte dafür eingesetzt werden, dauerhaft Integration und Beheimatung zu fördern; und da gehört auch für Flüchtlinge Familie wesentlich dazu“.
Verschärfung des Asylrechts
Die Bundesregierung will das Asylrecht angesichts der steigenden Anzahl von Asylanträgen – bis Jahresende werden etwa 85.000 erwartet – verschärfen und schon ab 15. November nur noch „Asyl auf Zeit“ gewähren. Die Frist dafür soll maximal drei Jahre betragen, nach denen das Aufenthaltsrecht automatisch ausläuft und wieder neu geprüft werden soll, ob die Schutzgründe weiter bestehen. Gleichzeitig enthält der Begutachtungsentwurf auch eine Verschärfung beim Familiennachzug, wonach Personen mit Zuerkennung nur von subsidiärem Schutz künftig drei Jahre – statt wie bisher zwölf Monate – auf ein Nachholen ihrer Familien nach Österreich warten müssen.